Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht

Unternehmer tragen ein hohes Risiko. Maschinen, Mitarbeiter, Vorräte bergen immer große Gefahren, dass jemand Drittes zu Schaden kommt. Gefährlich für den Geldbeutel wird es immer dann, wenn Forderungen gestellt werden, die niemand mehr aus der Portokasse bezahlen kann.

Das Gesetz ist knallhart: Wer Schuld hat, muss zahlen. Die Gefahr lauert überall: Auf dem gesamten Betriebsgelände. Immer kann etwas passieren, mit dem kein Mensch gerechnet hat. Durch Gesetzesverschärfungen sind in den letzten Jahren die Zahl der Haftpflichtschäden und die Schadenssummen drastisch gestiegen. Haftbar dafür ist immer der Unternehmer mit seinem gesamten Vermögen. Jedenfalls ohne Versicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung VIT (= verlässlich - innovativ - transparent) gibt Unternehmern die Sicherheit zurück, nicht eines Tages vor den Trümmern ihrer Existenz zu stehen. Dieser finanzielle Schutz tritt für berechtigte Forderungen ein und wehrt unberechtigte Ansprüche von Dritten ab. So haben sie einen doppelten Schutz – aktiv und passiv. Zusätzlich als optimale, beruhigende Erweiterung bietet die GVO neben der erweiterten Produkthaftpflicht den Einschluss der „neuen“ Umweltschadenversicherung an.

Mitversichert gelten diese besonderen Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Privathaftpflichtversicherung für den Betriebsinhaber und dessen Familie (nur eine PHV ist kostenfrei enthalten!)
  • Internetschäden und Medienverluste
  • Die wichtige Umwelthaftpflichtversicherung
  • Allmählichkeits- und Abwasserschäden ohne Selbstbehalt
  • Ansprüche untereinander ab 50,- €
  • Arbeitsgemeinschaften
  • Unterhaltung und Betrieb einer Photovoltaikanlage
  • Abhandenkommen von Belegschafts- und Besuchereigentum bis 25.000 €
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