Allgemein
Richtiges Verhalten im Schadensfall
»Der Versicherungsnehmer hat sich im Schadensfall so zu verhalten, als wäre er nicht versichert.« sagt sogar der Bundesgerichtshof. Und meint damit nichts anderes, als dass ein Versicherter alles tun muss, damit ein Schaden möglichst klein bleibt: Vor, im und nach dem Schadensfall.
Zur leichteren Information hat die GVO dazu wichtige Empfehlungen zusammengetragen, so dass Versicherte vorab schon wissen, was zur Verringerung von Schäden getan werden muss:
Vor Vertragsabschluss:
Egal, ob es sich um eine Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- oder Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich handelt: Welche Leistungen müssen in welcher Höhe abgesichert werden? Wünsche ich z. B. fürs Wohngebäude eine Elementarversicherung? Habe ich eine Fußbodenheizung? Oder ein Aquarium? Oder im Hausrat kostbare Antiquitäten? Und teure Elektronik?
Solche Versicherungsbausteine müssen vor Vertragsabschluss besprochen und vereinbart sein, damit der gewünschte Schutz gewährleistet werden kann.
Vor dem Schadenfall:
Um einen Schadenfall abzuwenden, kontrollieren Sie bitte Leitungen und das Dach Ihres Gebäudes regelmäßig. Achten Sie auch auf einen ordnungsgemäßen Zustand Ihres Daches. Schließen Sie Fenster und Türen, wenn Sie das Haus verlassen, um möglichen Einbrechern keine Chancen zu bieten. Auch wenn die Wettervorhersage Sturm voraussagt, schließen Sie die Fenster und fahren Ihre Markisen ein.
Im Schadensfall:
Ein Sturm hebt das Dach ab, die Terrassentür wurde aufgebrochen, eine Wasserleitung wird zum Wasserfall, der Adventskranz brennt: Niemand muss den Helden spielen, aber jeder ist dazu verpflichtet, Dachschäden klein zu halten, Türen provisorisch zu sichern, Leitungen abzusperren und kleine Feuer zu löschen.
Und danach bitte nicht vergessen: Informieren Sie die GVO ohne Verzögerung.
Nach dem Schadenfall:
Wie jede Versicherung muss sich die GVO den Schaden ansehen können. Deshalb: Den Schaden nicht gleich beseitigen oder defekte Gegenstände wegwerfen. Darüber hinaus muss das Schadensformular genau ausgefüllt werden (unwahre Angaben führen zum Versicherungsverlust). Tipp: Lassen Sie sich besser vom Fachmann dabei helfen.
Damit die GVO Ihren (auch selbst verschuldeten) Schaden zügig regeln kann, bitten wir Sie um Ihre grundsätzliche Mithilfe:
- Helfen Sie bitte, den Schaden möglichst gering zu halten.
- Melden Sie den Schaden bitte sofort der GVO-Schadenabteilung zusammen mit Ihrer Vertragsnummer.
- Bitte fotografieren Sie zeitnah und aussagekräftig den Schaden
- Schicken Sie uns bitte Ihre genaue Schadenmeldung und schätzen Sie die Schadenshöhe.
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