Bei Einbruchdiebstahlschäden
Kaum zu glauben: Alle vier bis fünf Minuten wird irgendwo in Deutschland eingebrochen. Spezielle Tür- und Fenstersicherungen sind eine wirksame Abwehr dagegen. Aber was ist zu tun, wenn die Diebe da waren?
- Melden Sie den Einbruch sofort der Polizei.
- Sperren Sie gestohlene EC- und Kreditkarten
- Verändern Sie keine Spuren, beseitigen Sie keinen Dreck, bevor der Einbruch aufgenommen wurde.
- Bitte helfen Sie der Polizei bei der Schadensfeststellung, geben Sie Auskunft und zeigen Sie Belege.
- sichern Sie die Einbruchstelle, damit keine weiteren Schäden entstehen
- Stellen Sie eine »Stehlgutliste« (= die Liste aller gestohlenen Sachen) zusammen.
Zeigen Sie den Einbruchdiebstahl bei der GVO bitte mit Ihrer Vertragsnummer umgehend an
- einfach mit unserem Online-Schadenformular oder
- über unser Service-Telefon 04 41 / 92 36 – 333
Sie erhalten dann eine Schadennummer und sind damit sicher, dass Ihr Schaden registriert wurde.
- Reichen Sie mit der Schadenmeldung die »Stehlgutliste« auch bei der GVO ein
- Fügen Sie den Beleg Ihrer polizeilichen Meldung bei
- Reichen Sie möglichst viele Anschaffungsbelege von den entwendeten Gegenständen ein. Dies können Rechnungen, Quittungen, Kreditkartenabrechnungen, Garantiekarten, Bedienungsanleitungen, Verpackungen, Bestätigungen von Geschäften sein, wo die Sachen gekauft wurden oder Fotos, auf denen die Sachen zu sehen sind.
Bei einem Fahrraddiebstahl-Schaden benötigen wir die Original-Anschaffungsrechnung des entwendeten Fahrrades, den Beleg der polizeilichen Meldung und eine Fundamtbestätigung (frühestens drei Wochen nach Entwendung), dass das Fahrrad nicht wieder aufgefunden wurde. Zudem sind die Angaben über Hersteller, Marke und Rahmennummer gut für eine spätere Identifizierung.
ACHTUNG: Ein einfacher Diebstahl ist nicht versichert. War die Wohnung oder das Fahrrad unverschlossen, so entfällt die Schadensregulierung.
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