Bei Leitungswasserschäden

Auch hier gilt: Sobald Sie einen Rohrbruch festgestellt haben, melden Sie diesen bitte unter Angabe Ihrer Vertragsnummer so schnell wie möglich

  • einfach mit unserem Online-Schadenformular oder
  • über unser Service-Telefon 04 41 / 92 36 – 333

Sie erhalten dann eine Schadennummer und sind damit sicher, dass Ihr Schaden registriert wurde.

Sollten Sie oder Ihr Klempner lediglich einen Wasserverlust feststellen und die Leckstelle nicht gleich finden, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir beauftragen für Sie eine professionelle Leckortungsfirma. Die Kosten dafür trägt bei einem bedingungsgemäßen Gebäude-Leitungswasserschaden natürlich die GVO für Sie.

Ein paar zusätzliche Tipps helfen Ihnen, den Schaden wieder in den Griff zu bekommen:

  • Bitte drehen Sie sofort den Wasser-Haupthahn Ihrer Wohnung zu (Tipp: Es ist deshalb nützlich, wenn Sie vorher schon wissen, wo dieser liegt!).
  • Wenn Ihre Wohnung oder Ihr Keller richtig unter Wasser steht, so rufen Sie die Feuerwehr zu Hilfe, die das Wasser abpumpt (die Kosten dafür trägt Ihre Wohngebäudeversicherung).
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn in den Wohnungen unter ihnen.
  • Räumen Sie gefährdete Gegenstände in trockene Räume um oder stellen Sie diese hoch.
  • Bitte wischen Sie das restliche Wasser auf und reparieren Sie das beschädigte Rohr nicht selbst.
  • Schadensmeldung nicht vergessen (siehe oben!)!

Hinweis: Umgestoßene Putzeimer oder Planschwasser aus der Badewanne gelten nicht als Leitungswasserschäden. Auch Hausschwamm und Schimmel werden von einer Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung nicht ausgeglichen.

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