Schäden bei Dritten
Kleine Ursache, große Wirkung: Haftpflichtschäden im privaten Bereich erreichen leicht gigantische Summen. Besonders, wenn Personenschäden im Spiel sind. Gut dran ist, wer sich dagegen (auch bei kleineren Missgeschicken) hoch genug absichert. Was aber tun, wenn es passiert ist?
Nicht lange fackeln und den Schaden mit der Vertragsnummer melden
- einfach mit unserem Online-Schadenformular oder
- über unser Service-Telefon 04 41 / 92 36 – 333
Sie erhalten dann eine Schadennummer und sind damit sicher, dass Ihr Schaden registriert wurde.
- Verlieren Sie keine Zeit, wenn Personen verletzt wurden.
- Vernichten Sie bitte keine beschädigten Gegenstände oder verhindern Sie die Entsorgung (oft muss der Schaden vorgezeigt werden).
- Bitte füllen Sie die Schadensanzeige wahrheitsgemäß aus (auch die geschädigten Personen bekommen diesen Fragebogen).
- Ergänzen Sie Ihre Schadensmeldung mit Originalrechnungen, Garantiescheinen und Betriebsanleitungen.
- Leiten Sie alle Briefe mit Forderungen gegen Sie unter Hinweis auf Ihre Vertrags- oder Schadennummer direkt an die GVO weiter.
- Teilen Sie dem Absender die Anschrift der GVO und das Aktenzeichen mit.
- Haben Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten, so rufen Sie am besten Ihren GVO-Sachbearbeiter an und besprechen Sie die weiteren Schritte.
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