Information zu Ihrer Wohngebäude­versicherung (Beitragsanpassung)

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) hat allen Versicherungsunternehmen die neuen Indexwerte für die Verbundene Wohngebäudeversicherung bekannt gegeben. Im Baugewerbe sind die Material- und Beschaffungskosten sowie die Löhne im letzten Jahr so stark gestiegen wie seit mehr als 50 Jahren nicht mehr. Dies wirkt sich auf den Baupreisindex, den Tariflohnindex und somit auch auf die Anpassungsfaktoren für die Berechnung der Beiträge Ihrer Wohngebäudeversicherung ab 2023 aus. Um eine Unterversicherung Ihrerseits auszuschließen, folgt die GVO der Verbandsempfehlung, die Beiträge um 14,73 % an die Kosten des Baugewerbes anzupassen.

Zusätzlich beeinflussen die gestiegenen Energiepreise, der andauernde Krieg in der Ukraine, das zunehmende Naturkatastrophenrisiko – wie das Starkregenereignis im Ahrtal - das Prämienniveau aller Wohngebäudeversicherer nachhaltig.
Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit verfolgen wir das Ziel der gegenseitigen Absicherung. Wir sind unseren Mitgliedern besonders verpflichtet. Damit wir Ihnen weiterhin den gewohnten Versicherungsschutz bieten und unser Leistungsversprechen aufrechterhalten können, passen wir den Beitrag Ihrer Wohngebäudeversicherung zusätzlich zu den jährlichen Indexanpassungen um 5,27 % an. Somit tragen wir insbesondere den steigenden Schadenregulierungskosten Rechnung.
Weitere Einzelheiten können Sie Ihrer neuen Beitragsrechnung entnehmen.

 

Welche Auswirkungen hat dies auf Ihren Wohngebäude­versicherungsschutz?

Die Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Wohngebäude zu einem gleitenden Neuwert ab. Im Falle eines Versicherungsfalls bedeutet das für Sie, dass die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellungen Ihres Gebäudes zu aktuellen Marktpreisen abgesichert sind. Damit die Absicherung auch künftig der gegenwärtigen Baupreisentwicklung entspricht, wird Ihre Wohngebäudeversicherung auch jährlich der aktuellen Baupreisentwicklung angepasst.

Diese Anpassungen betreffen alle Wohngebäudeversicherer.

 

Wie können Sie die Beitragsanpassung in Höhe von 5,27 % verhindern?

  • Im Falle einer Beitragsanpassung haben Sie die Möglichkeit Ihren Beitrag durch die Vereinbarung eines Selbstbehaltes zu reduzieren.
  • Weiterhin können Sie der Beitragsanpassung schriftlich widersprechen, dies kann jedoch zu einer Unterversicherung Ihres Gebäudes führen.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen Ihre persönlichen Ansprechpartner sowie unser Direkt-Kunden-Service gerne zur Verfügung.

PDF Information zu Ihrer Wohngebäudeversicherung

Information zu Ihrer Wohngebäude­versicherung (Beitragsanpassung)