Ob Spinnen, Schlangen, Alpakas oder Wildvögel – wenn Sie exotische Tiere halten, sollten Sie gut versichert sein. Denn wenn Ihr Tier ausbricht oder jemand verletzt oder Schaden verursacht, haften Sie dafür – auch wenn Sie nichts falsch gemacht haben.
Mit der Haftpflichtversicherung für exotische Tiere sind Sie gegen hohe Kosten abgesichert, falls Ihre Tiere Schaden anrichten.
Haftpflichtversicherung für exotische Tiere – Gesetzliche Pflicht?
- In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist für die Haltung exotischer Tiere ein Nachweis erforderlich – eine Art Pflichtversicherung.
- In den anderen Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere derzeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.
Welche exotischen Tiere sind bei der GVO versicherbar?
- Spinnen, Skorpione und Hundertfüßer
- Alpakas, Wildziegen und Wildschafe
- Schlangen
- Wildvögel
- Fische, Frösche, Korallen und Cephalopoden
Tarif: TOP-VIT – Haftpflicht für exotische Tiere
Optimaler Schutz für Ihre exotischen Tiere wie Spinnen, Schlangen, Alpakas oder Wildvögel
Leistungen
- Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schutz bei Mietsachschäden an Gebäuden (z. B. Schäden an der Wohnung oder am Haus)
- Rettungs- und Bergungskosten Ihrer exotischen Tiere – falls sie z. B. entlaufen oder verletzt werden
- Mitversicherung von Jungtieren bis zu 12 Monaten
- Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht
- Erfüllt die gesetzliche Mindestdeckung
Leistungen der Haftpflicht für exotische Tiere
Ein Sachschaden liegt vor, wenn Sachen (Eigentum) beschädigt oder zerstört werden.
Beispiel:
Ihr versichertes Wildschaf entkommt aus der Umzäunung und beschädigt das Auto des Nachbarn. Die Reparaturkosten für das Auto müssen Sie ersetzen.
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Person verletzt wird oder stirbt.
Beispiel:
Sie zeigen Ihre Spinne einem Bekannten. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen bei der Haltung kommt es zu einem Biss, und der Bekannte wird verletzt. Er fordert von Ihnen Schmerzensgeld und Ersatz der Behandlungskosten.
Vermögensschäden sind finanzielle Verluste, die durch einen Personen- oder Sachschaden entstehen.
Beispiel:
Durch eine Verletzung durch Ihr exotisches Tier kann der Geschädigte vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten und erleidet dadurch Verdienstausfall. Diese finanziellen Einbußen gelten als Vermögensschaden und sind mitversichert.
Die Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) ist der maximale Betrag, den der Versicherer für einen Schaden zahlt.
Bei der Haftpflicht für exotische Tiere der GVO sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 10 Millionen Euro versicherbar.
Da Haftpflichtschäden sehr teuer werden können, ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro sinnvoll, um Sie umfassend abzusichern.
Mit der Haftpflichtversicherung für exotische Tiere der GVO sind Sie somit optimal geschützt!
Haftpflichtversicherung für exotische Tiere
Vorteile der
Haftpflichtversicherung für exotische Tiere
vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
an Gebäuden
Ihrer exotischen Tiere sind mitversichert
bis zu 12 Monaten
– auch vor Gericht
(besonders wichtig in Bundesländern mit Pflichtversicherung)
wie Spinnen, Schlangen, Alpakas, Skorpione, Wildvögel u.v.m.
Kosten für Haftpflichtversicherung für exotische Tiere
Was kostet mich die Haftpflichtversicherung für exotische Tiere?
Die Beiträge starten bei 4,17 € pro Monat.
Der jährliche Beitrag variiert je nach:
- Art und Anzahl der versicherten Tiere
- Gewünschte Selbstbeteiligung
- Weitere individuelle Faktoren

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