Leichte Sprache: Geschäftsinhalts­versicherung

Was ist durch die Gewerbliche Inhalts­versicherung versichert?

Die Gewerbliche Inhaltsversicherung schützt die Dinge in Ihrem Betrieb.
Man kann sie mit einer Hausratversicherung für Privatpersonen vergleichen.

Was ist versichert?

  • Ihre Betriebseinrichtung (z. B. Möbel, Maschinen, Computer)
  • Schäden durch:
    • Feuer
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel
    • Einbruchdiebstahl
    • Vandalismus
    • Natur-Katastrophen (z. B. Überschwemmung, Erdbeben)
    • Auch unbenannte Gefahren können versichert werden

Zusatzschutz: Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung

Wenn Ihr Betrieb wegen eines Schadens nicht weiterarbeiten kann, hilft diese Zusatzversicherung.

Sie bekommen Geld für:

  • entgangene Gewinne
  • laufende Kosten , z. B. Löhne oder Miete
So bleiben Sie auch bei einem Betriebsstopp finanziell abgesichert.

Gewerbliche Inhaltsversicherung Vergleich

Die GVO bietet zwei gute Versicherungen für Ihre Betriebseinrichtung an.
Beide Tarife sind modern und passen zu Ihrer Branche.

Zusatzbausteine für die Inhaltsversicherung

Die GVO bietet eine Versicherung für Ihre Betriebseinrichtung an.
Sie können diese Versicherung nach Ihren Wünschen erweitern.

So geht das:
Sie wählen Zusatz-Bausteine aus, die zu Ihrem Betrieb passen.

Das bringt Ihnen Vorteile:

  • Mehr Schutz für besondere Risiken
  • Individuelle Absicherung für Ihr Inventar
  • Sicherheit, die genau zu Ihrem Unternehmen passt

Was ist in der Inhaltsversicherung versichert?

Die Inhaltsversicherung schützt alle beweglichen Sachen in Ihrem Betrieb.
Das bedeutet: Alles, was nicht fest eingebaut ist.

Ihre Betriebseinrichtung
Zum Beispiel: Maschinen, Möbel, Computer, Werkzeuge

Waren und Vorräte
Alles, was Sie verkaufen oder lagern

Gegenstände von Kunden
Dinge, die zur Reparatur oder Bearbeitung bei Ihnen sind

Einbauten in gemieteten Gebäuden
Zum Beispiel: Regale, Trennwände oder Lampen, die Sie selbst eingebaut haben

GVO Versicherung -  versicherte Gefahren der Geschäftsinhaltsversicherung: Blitzeinschlag, Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser

Welche Schäden sind versichert

Die Geschäftsinhaltsversicherung der GVO schützt Ihr Inventar.
Das bedeutet: Sie bekommen Geld, wenn wichtige Dinge in Ihrem Betrieb beschädigt werden.

Diese Schäden sind versichert:

Schäden durch Feuer

Ein Feuer kann viele Ursachen haben.
Zum Beispiel:

  • Ein Gerät wird zu heiß
  • Es gibt einen Kurzschluss in der Steckdose
Das kann schnell gefährlich werden:
Ein Brand kann Ihre Einrichtung und Ihre Sachen zerstören.

Die Inhaltsversicherung der GVO hilft Ihnen:
Sie bekommen Geld für die beschädigten oder zerstörten Dinge.
So können Sie alles wieder ersetzen.

Schäden durch Leitungswasser

Ein Rohr in der Wasserleitung kann kaputtgehen.
Dann läuft Wasser aus und macht vieles kaputt.

Ein Beispiel:
In einer Möbeltischlerei bricht ein Rohr.
Die Werkstatt wird nass.
Auch die Möbel, die verkauft werden sollten, sind beschädigt.
Die Möbel müssen neu gebaut werden.
Die Räume müssen getrocknet und renoviert werden.
Das dauert mehrere Wochen.
In dieser Zeit verdient der Betrieb weniger Geld.

Die GVO hilft Ihnen:
Die Inhaltsversicherung bezahlt die Schäden durch das Wasser.
Sie bekommen auch Geld für den Verdienstausfall.

Schäden durch Sturm und Hagel

Ein starker Sturm oder Hagel kann viele Dinge in Ihrem Betrieb beschädigen. Zum Beispiel Möbel, Maschinen oder Waren.

Solche Schäden lassen sich oft nicht verhindern.

Die GVO hilft Ihnen:
Mit der Geschäftsinhaltsversicherung sind Sie bei solchen Schäden finanziell geschützt.

Tipp für noch mehr Schutz:
Schließen Sie auch eine Elementarversicherung ab.
Diese schützt zusätzlich bei:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Schneedruck (wenn viel Schnee auf dem Dach liegt)
So sind Sie bei fast allen Wettergefahren gut abgesichert.

Schäden durch Einbruchdiebstahl

Ein Einbruch kann großen Schaden anrichten.
Zum Beispiel:

  • In einem Sportgeschäft wird die ganze Sommer-Kollektion gestohlen.
  • Die Einbrecher machen alles kaputt.
  • Die Einrichtung und viele Artikel sind zerstört.
  • Es bleibt ein großes Chaos zurück.

Die GVO hilft Ihnen:
Mit der Geschäftsinhaltsversicherung sind Sie bei einem Einbruch finanziell geschützt.
Sie bekommen Geld für die gestohlenen und beschädigten Sachen.

Schäden durch Naturkatastrophen (Elementarschäden)

Das Wetter verändert sich.
Starke Regenfälle, Überschwemmungen oder Erdbeben kommen immer öfter vor.
Solche Natur-Katastrophen können große Schäden anrichten.

Die GVO empfiehlt deshalb:
Schließen Sie eine Elementarversicherung ab.
Diese schützt Sie zusätzlich bei:

  • Starkregen
  • Überschwemmung
  • Rückstau (wenn Wasser aus dem Abfluss zurückkommt)
  • Erdbeben
  • Erdsenkung oder Erdrutsch
  • Schneedruck (wenn viel Schnee auf dem Dach liegt)
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch
So ist Ihr Betrieb auch bei Natur-Katastrophen gut abgesichert.

Extended Coverage

Ein kleines Café liegt an einer belebten Straße in der Innenstadt.
Eines Nachts verliert ein Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallt gegen die Vorderseite des Cafés.
Durch den Aufprall werden einige Möbelstücke sowie ein Teil der Küchenausstattung stark beschädigt.

Glasversicherung – Einfach gut geschützt

Glas geht schnell kaputt.
Ein kleiner Unfall reicht – und schon ist:

  • ein Fenster gebrochen,
  • die Tür zersplittert,
  • der Glastisch kaputt,
  • das Cerankochfeld beschädigt,
  • oder die Duschkabine in Scherben.

Das kann viel Geld kosten.

Die Glasversicherung der GVO hilft Ihnen:

  • Sie zahlt die Reparatur oder den Ersatz,
  • egal ob im Betrieb oder im Büro,
  • egal ob Glas in Möbeln, Türen oder Geräten.

Sie ist die perfekte Ergänzung zur Geschäftsinhalts­versicherung.
So sind Sie auch bei Glasschäden gut abgesichert.

Schutz bei unbenannten Gefahren – Wenn das Unerwartete passiert

Manche Schäden passieren plötzlich und unerwartet.
Zum Beispiel:

  • Es regnet sehr stark.
  • Das Wasser kann nicht abfließen, weil die Abflüsse verstopft sind.
  • Das Wasser bleibt auf dem Flachdach stehen.
  • Das Dach hält das Gewicht nicht aus und stürzt ein.
  • Dabei werden Maschinen, Möbel und gelagerte Waren beschädigt.

Solche Schäden nennt man unbenannte Gefahren, weil sie nicht direkt in der Versicherung aufgelistet sind.

Aber: Mit dem richtigen Schutz sind auch solche Fälle versichert.

Die GVO-Versicherung hilft Ihnen auch bei diesen unerwarteten Ereignissen – damit Ihr Betrieb schnell weiterlaufen kann.

Betriebsunterbrechungs­versicherung – Hilfe bei Zwangspausen im Betrieb

Manchmal passiert ein Schaden, der den Betrieb für längere Zeit stilllegt.
Zum Beispiel:

  • In einem Restaurant bricht ein Rohr.
  • Die Küche wird überflutet.
  • Geräte gehen kaputt, der Boden muss erneuert werden.
  • Das Restaurant kann mehrere Wochen nicht öffnen.

In dieser Zeit verdient der Betrieb kein Geld – aber die Kosten laufen weiter.

Die GVO Betriebsunterbrechungsversicherung hilft:

  • Sie bezahlt Fixkosten wie Miete, Löhne und laufende Rechnungen.
  • Sie ersetzt den entgangenen Gewinn, solange der Betrieb geschlossen bleiben muss.

So können Sie sich auf die Reparatur konzentrieren –
und müssen sich keine Sorgen um die Finanzen machen.

Geschäftsinhaltsversicherung

Vorteile der
Geschäftsinhalts­versicherung der GVO

Diebstahl von Fahrrädern im Betrieb

Viele Betriebe haben heute eigene Fahrräder.
Diese Fahrräder gehören zum Inventar vom Betrieb.

Manchmal werden diese Fahrräder gestohlen.
Das nennt man einfachen Diebstahl.
Zum Beispiel:
Ein Dieb nimmt das Fahrrad mit, ohne Gewalt oder Einbruch.

Wenn so etwas passiert, hilft die Geschäftsinhaltsversicherung von der GVO.
Die Versicherung bezahlt den Schaden.
So sind Sie finanziell geschützt.

Neue Grundstücke im betrieb sind mitversichert

Manchmal kauft ein Betrieb ein neues Grundstück.
Zum Beispiel für ein neues Lager oder eine Werkstatt.
Diese neuen Grundstücke sind automatisch mitversichert.
Aber nur bis zu einem bestimmten Betrag:
Bis zu 200.000 Euro.
Das heißt:
Wenn auf dem neuen Grundstück ein Schaden passiert, zahlt die Versicherung – aber höchstens 200.000 Euro.

Neue Leistungen sind automatisch mitversichert

Manchmal verbessert die Versicherung ihre Leistungen.
Zum Beispiel:
Es gibt neue Regeln, die für Sie besser sind.
Mit der Innovationsklausel gilt:
Diese neuen, besseren Leistungen bekommen Sie automatisch.
Sie müssen dafür nichts extra bezahlen.
Das heißt:
Wenn sich etwas verbessert, sind Sie sofort mitversichert – ohne neuen Vertrag.

Die Goldene Regel für neue Sachen

In einem Betrieb gibt es viele wichtige Dinge.
Zum Beispiel Maschinen, Möbel oder Geräte.
Wenn etwas kaputtgeht, bezahlt die Versicherung den Neuwert.
Das heißt:
Sie bekommen so viel Geld, wie ein neues, gleiches Gerät heute kostet.
Auch wenn das alte Gerät schon sehr alt war und nur noch wenig wert war (unter 40 %), bekommen Sie trotzdem den vollen Neuwert.

So können Sie alles neu kaufen, ohne Geld zu verlieren.

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