Tarifrechner - Hausrat
Versichert ist Ihr Hausrat in ständig bewohnten Wohnungen in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus. Das Gebäude, in dem die Wohnung liegt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ständig bewohnt bedeutet: An mindestens 180 Tagen im Jahr hält sich über Nacht eine dazu berechtigte, erwachsene Person in dieser Wohnung auf. Es ist kein Problem, wenn Sie z. B. an Wochenenden nicht zuhause oder wenn Sie im Urlaub sind.
Unter nicht ständig bewohnten Wohnungen verstehen wir z. B. ein Wochenendhaus sowie Zweit- oder Ferienwohnungen.
Unsere Hausratversicherung gilt für ständig bewohnte Wohnungen und Häuser (Massiv- oder Fertighäuser mit hartem Dach).
Bitte geben Sie hier die Anschrift der zu versicherten Wohnung an.
Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzten Räume Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses. Nicht berücksichtigt werden hingegen Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller-, Speicher- oder Bodenräume, sofern diese nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Sind Sie Mieter? Dann finden Sie die Wohnfläche in Ihrem Mietvertrag.
Bitte geben Sie die Wohnfläche in vollen Quadratmetern an.
* Die mit einem Sternchen versehenen Felder sind Pflichtfelder, bitte ausfüllen.