Dienstleisterliste der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG

Die Dienstleisterliste der GVO gibt Stellen und Kategorien von Stellen wieder, denen Aufgaben von der GVO übertragen wurden hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogen Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten oder andere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten.

Da die GVO nicht sämtliche Datenverarbeitungen selbst vornimmt, ist sie auf Dienstleister angewiesen. Die Dienstleisterliste gibt Ihnen einen Überblick, wer Ihre Daten zu welchem Zweck verarbeitet.

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