Sich um das Geschäft kümmern – den Rest regelt die GVO.
Alle gewerblich genutzten Betriebs- und Nebengebäude sind die existenzielle Grundlage für Einkommen und Ertrag. Eine umfangreiche GVO-Gebäudeversicherung VIT schützt Sie vor:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion usw.), Leitungswasser, Sturm und Hagel.
- Optionaler Schutz gegen Elementare Gefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
Mitversichert sind folgende Produkt-Pluspunkte:
- Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur Versicherungssumme
- Außen angebrachte Antennenanlagen, Markisen, Schaukästen, Vitrinen und Werbeträger bis zur Versicherungssumme
- Gebäudebeschädigungen durch Einbruch
- Blitz-Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme
- Sonnenkollektoren (in der Sturmversicherung)
Fragen, die uns häufig gestellt werden.
- Wie stelle ich eine Angebotsanfrage an die GVO?
- Nutzen Sie hierzu den Erfassungsbogen Gebäude und senden Sie diesen ausgefüllt an firmenkunden@g-v-o.de
- Für wen ist eine gewerbliche Gebäudeversichrung wichtig?
- Für jeden Eigentümer eines Geschäfts- oder Betriebsgebäudes wie z. B.
- Büro-/Verwaltungsgebäude
- Werkstatt
- Fertigungsstätte
- Lagerhalle
- Was ist in der gewerblichen Gebäudeversicherung versichert?
- In unserer gewerblichen Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz für:
- das gesamte Gebäude (Geschäfts-, Betriebs- oder Bürogebäude)
- Gebäudezubehör, das der Instandhaltung dient
- fest eingebaute bzw. montierte Gebäudebestandteile wie Wandverkleidung, Bodenbeläge und Briefkastenanlagen
- technische Gebäudebestandteile und maschinelle Einrichtungen wie Heizungsanlage, Klima- / Raumbelüftungsanlagen und Aufzüge
- sonstige Grundstücksbestandteile, wie zum Beispiel Einfriedungen, Überdachungen oder Schilder
- Wie ermittelt man die Versicherungssummen?
- Auf der Grundlage von Bauzeichnungen, Daten zur Nutzung und Fotos des Gebäudes können wir die Versicherungssumme der Gebäude berechnen. Durch die Berechnung der Versicherungssumme gewährt die GVO Unterversicherungsverzicht. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie uns den Wert vorgeben. Allerdings gewähren wir in diesem Fall keinen Unterversicherungsverzicht.
- Was ist der gleitende Neuwert?
- Insbesondere bei der Versicherung von Gebäuden droht durch Preissteigerungen eine Unterversicherung. Dem soll der gleitende Neuwert entgegenwirken, der hier in der Regel vereinbart wird. Vorteil dieser Berechnungsmethode ist, dass sich die Versicherungssumme jährlich nach einem objektiven Maßstab (Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes) automatisch anpasst.
- Was ist der Neuwert?
- Als Neuwert bezeichnet man den Wert, welcher zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um das Gebäude in gleicher Art, Güte und Funktion wieder aufzubauen. Anders als beim gleitenden Neuwert, ist dieser Wert fix. Somit kann es aufgrund von Steigerungen der Baupreise zu einer Unterversicherung kommen.
- Was ist der Zeitwert?
- Als Zeitwert bezeichnet man den Neuwert, abzüglich einer Wertminderung für Alter, Gebrauch und Abnutzung. Gebäude in einem mäßigen Zustand, die bei einem Versicherungsfall nicht wieder aufgebaut werden, können zum Zeitwert versichert werden.
- Gegen welche Gefahren ist eine Absicherung möglich?
- Gleitender Neuwert:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm/ Hagel
- Elementar
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm/ Hagel
- Elementar
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)