Geschäftsgebäude

Alle gewerblich genutzten Betriebs- und Nebengebäude sind die existenzielle Grundlage für Einkommen und Ertrag.

Eine umfangreiche
GVO-Gebäudeversicherung VIT
schützt Sie vor:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion usw.), Leitungswasser, Sturm und Hagel.
  • Optionaler Schutz gegen Elementare Gefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)

Mitversichert sind folgende Produkt-Pluspunkte:

  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur Versicherungssumme
  • Außen angebrachte Antennenanlagen, Markisen, Schaukästen, Vitrinen und Werbeträger bis zur Versicherungssumme
  • Gebäudebeschädigungen durch Einbruch
  • Blitz-Überspannungsschäden bis zur Versicherungssumme
  • Sonnenkollektoren (in der Sturmversicherung)
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Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

Nutzen Sie hierzu den Erfassungsbogen Gebäude und senden Sie diesen ausgefüllt an firmenkunden@g-v-o.de
Für jeden Eigentümer eines Geschäfts- oder Betriebsgebäudes wie z. B.
  • Büro-/Verwaltungsgebäude
  • Werkstatt
  • Fertigungsstätte
  • Lagerhalle
ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung empfehlenswert. Dabei ist es egal, ob Sie die Immobilie selbst gewerblich nutzen oder sie vermieten bzw. verpachten.
In unserer gewerblichen Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz für:
  • das gesamte Gebäude (Geschäfts-, Betriebs- oder Bürogebäude)
  • Gebäudezubehör, das der Instandhaltung dient
  • fest eingebaute bzw. montierte Gebäudebestandteile wie Wandverkleidung, Bodenbeläge und Briefkastenanlagen
  • technische Gebäudebestandteile und maschinelle Einrichtungen wie Heizungsanlage, Klima- / Raumbelüftungsanlagen und Aufzüge
  • sonstige Grundstücksbestandteile, wie zum Beispiel Einfriedungen, Überdachungen oder Schilder
Auf der Grundlage von Bauzeichnungen, Daten zur Nutzung und Fotos des Gebäudes können wir die Versicherungssumme der Gebäude berechnen. Durch die Berechnung der Versicherungssumme gewährt die GVO Unterversicherungsverzicht. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie uns den Wert vorgeben. Allerdings gewähren wir in diesem Fall keinen Unterversicherungsverzicht.
Insbesondere bei der Versicherung von Gebäuden droht durch Preissteigerungen eine Unterversicherung. Dem soll der gleitende Neuwert entgegenwirken, der hier in der Regel vereinbart wird. Vorteil dieser Berechnungsmethode ist, dass sich die Versicherungssumme jährlich nach einem objektiven Maßstab (Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes) automatisch anpasst.
Als Neuwert bezeichnet man den Wert, welcher zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um das Gebäude in gleicher Art, Güte und Funktion wieder aufzubauen. Anders als beim gleitenden Neuwert, ist dieser Wert fix. Somit kann es aufgrund von Steigerungen der Baupreise zu einer Unterversicherung kommen.
Als Zeitwert bezeichnet man den Neuwert, abzüglich einer Wertminderung für Alter, Gebrauch und Abnutzung. Gebäude in einem mäßigen Zustand, die bei einem Versicherungsfall nicht wieder aufgebaut werden, können zum Zeitwert versichert werden.
Gleitender Neuwert:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel
  • Elementar
Neuwert:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel
  • Elementar
Zeitwert:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)