Unternehmerische Existenz geregelt
Werden Betriebsgebäude durch einen großen Schaden zerstört, so trifft’s fast immer auch das Inventar: Teure Büromöbel, wertvolle Maschinen und andere Ausrüstungen, die für den sichtbaren Erfolg in der Bilanz und den Gewinn stehen.
Dieser Verlust bedeutet oft auch die Vernichtung der unternehmerischen Existenz.
Die GVO schützt Sie vor:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion usw.), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl / Vandalismus, Sturm und Hagel.
- Optionaler Schutz gegen Elementare Gefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
Diese Produkt-Highlights sind im Vertrag mitversichert:
- Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur Versicherungssumme
- Aufwendungen für die Wiederherstellung/Reproduktion von Akten, Plänen, Geschäftsbüchern etc. nach einem Schaden
- Ersatz von Mehrkosten durch Technologiefortschritt
- Aufwendungen zur Wiederherstellung von Gebäudebestandteilen, die der Versicherungsnehmer als Mieter/Pächter auf eigene Kosten angeschafft hat bis 20.000 €
Fragen, die uns häufig gestellt werden.
- Wie stelle ich eine Angebotsanfrage an die GVO?
- Nutzen Sie hierzu den Erfassungsbogen Inhalt und senden Sie diesen ausgefüllt an
- Für wen ist eine gewerbliche Inhaltsversicherung wichtig?
- Eine gewerbliche Inhaltsversicherung ist generell für jedes Unternehmen empfehlenswert. Für Handwerksbetriebe mit vielen Maschinen und Werkzeugen, für Händler mit großem bzw. teurem Lagerbestand an Waren oder Vorräten oder für Bürobetriebe ist eine Inhaltsversicherung nahezu unverzichtbar.
- Was ist in der gewerblichen Inhaltsversicherung versichert?
- In unserer gewerblichen Inhaltsversicherung besteht Versicherungsschutz für:
- Die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
- Alle Waren und Vorräte in Ihren Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen
- Sachen Ihrer Kunden, die sich zur Bearbeitung oder Reparatur in Ihrer Obhut befinden (sofern beantragt)
- Was ist die Betriebseinrichtung?
- Die Betriebseinrichtung umfasst die kaufmännische (z.B. Büromöbel, Personalcomputer) und die technische Betriebseinrichtung (z.B. Maschinen und Anlagen)
- Was sind Vorräte?
- Als Vorräte werden die auf Lager befindlichen, für den Produktions- und Absatzprozess bestimmten Werkstoffe und Produkte bezeichnet. Diese werden unterteilt in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate) und fertige Erzeugnisse (Fertigprodukte).
- Was ist eine Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)?
- Die Versicherungsleistung der KBU umfasst den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, die der Versicherungsnehmer wegen des Versicherungsfalles nicht erwirtschaften konnte, sowie die Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwendung oder Minderung des Schadens.
- Was ist der Neuwert?
- Als Neuwert bezeichnet man den Wert, welcher zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um das versicherte Inventar in gleicher Art, Güte und Funktion wiederzubeschaffen.
- Was ist der Zeitwert?
- Als Zeitwert bezeichnet man den Neuwert, abzüglich einer Wertminderung für Alter, Gebrauch und Abnutzung. Maschinen / Geräte in einem mäßigen Zustand können zum Zeitwert versichert werden.
- Gegen welche Gefahren ist eine Absicherung möglich?
- Neuwert:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm/ Hagel
- Elementar
- Einbruch-Diebstahl
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm/ Hagel
- Elementar
- Einbruch-Diebstahl
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm/ Hagel
- Elementar
- Einbruch-Diebstahl
- Was ist bei selbstfahrenden Zug- und Arbeitsmaschinen zu beachten?
- Selbstfahrende Zug- und Arbeitsmaschinen müssen immer separat aufgeführt werden. Es ist zwingend erforderlich die Bezeichnung / Typ und das Baujahr anzugeben. Eine Absicherung ist zum Neuwert und zum Zeitwert möglich.