Werden Betriebsgebäude durch einen großen Schaden zerstört, so trifft’s fast immer auch das Inventar.

Teure Büromöbel, wertvolle Maschinen und andere Ausrüstungen, die für den sichtbaren Erfolg in der Bilanz und den Gewinn stehen. Dieser Verlust bedeutet oft auch die Vernichtung der unternehmerischen Existenz.

Die GVO schützt
Sie vor:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion usw.), Leitungswasser, Einbruchdiebstahl / Vandalismus, Sturm und Hagel.
  • Optionaler Schutz gegen Elementare Gefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)

Diese Produkt-Highlights
sind im Vertrag
mitversichert:

  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur Versicherungssumme
  • Aufwendungen für die Wiederherstellung / Reproduktion von Akten, Plänen, Geschäftsbüchern etc. nach einem Schaden
  • Ersatz von Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Aufwendungen zur Wiederherstellung von Gebäudebestandteilen, die der Versicherungsnehmer als Mieter/Pächter auf eigene Kosten angeschafft hat bis 20.000 €
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Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

Nutzen Sie hierzu den Erfassungsbogen Inhalt und senden Sie diesen ausgefüllt an firmenkunden@g-v-o.de
Eine gewerbliche Inhaltsversicherung ist generell für jedes Unternehmen empfehlenswert. Für Handwerksbetriebe mit vielen Maschinen und Werkzeugen, für Händler mit großem bzw. teurem Lagerbestand an Waren oder Vorräten oder für Bürobetriebe ist eine Inhaltsversicherung nahezu unverzichtbar.
In unserer gewerblichen Inhaltsversicherung besteht Versicherungsschutz für:
  • Die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
  • Alle Waren und Vorräte in Ihren Büro-, Geschäfts- und Lagerräumen
  • Sachen Ihrer Kunden, die sich zur Bearbeitung oder Reparatur in Ihrer Obhut befinden (sofern beantragt)
Die Betriebseinrichtung umfasst die kaufmännische (z.B. Büromöbel, Personalcomputer) und die technische Betriebseinrichtung (z.B. Maschinen und Anlagen)
Als Vorräte werden die auf Lager befindlichen, für den Produktions- und Absatzprozess bestimmten Werkstoffe und Produkte bezeichnet. Diese werden unterteilt in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate) und fertige Erzeugnisse (Fertigprodukte).
Die Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung sichert das Unternehmen vor einem Ertragsausfall ab, wenn der Geschäftsbetrieb durch einen Schaden beeinträchtig wird oder eventuell vollkommen unterbrochen werden muss. Hierbei handelt es sich um einen Zusatzbaustein zu der Inhaltsversicherung. Somit sind in der Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung immer die gleichen Gefahren abgedeckt, wie in der Inhaltsversicherung. Diese Gefahren sind Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Elementar und Einbruchdiebstahl. Da diese Art der Betriebsunterbrechungsversicherung nur zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen werden kann, nennt man sie "Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung".
Als Neuwert bezeichnet man den Wert, welcher zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um das versicherte Inventar in gleicher Art, Güte und Funktion wiederzubeschaffen.
Als Zeitwert bezeichnet man den Neuwert, abzüglich einer Wertminderung für Alter, Gebrauch und Abnutzung. Maschinen / Geräte in einem mäßigen Zustand können zum Zeitwert versichert werden.
Neuwert:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel
  • Elementar
  • Einbruch-Diebstahl
Zeitwert:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel
  • Elementar
  • Einbruch-Diebstahl
Betriebsunterbrechung (BU) 12 Monate:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm/ Hagel
  • Elementar
  • Einbruch-Diebstahl
Selbstfahrende Zug- und Arbeitsmaschinen müssen immer separat aufgeführt werden. Es ist zwingend erforderlich die Bezeichnung / Typ und das Baujahr anzugeben. Eine Absicherung ist zum Neuwert und zum Zeitwert möglich.