Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung

Mit der Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung können Sie Ihr gesamtes Equipment zur Jagdausübung gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung durch beispielsweise Diebstahl, Beschädigung durch Feuer und Wasser oder eigene Ungeschicklichkeit (z.B. Fallenlassen der eigenen Waffen und Ausrüstung) versichern. Geliehene und verliehene Ausrüstung ist dabei inbegriffen. Die Deckungssumme entspricht dem Gesamtwert der Waffen und Ausrüstung. Der Beitrag errechnet sich aus dem Wert Ihrer Waffen und Ausrüstung.

Eine reduzierte Version dieser Versicherung ist die Jäger-Hausratversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung unserer GVO Hausratversicherung. Gegen die üblichen Hausratgefahren wie beispielsweise Leitungswasser, Brand und Einbruchdiebstahl ist Ihr komplettes Jagdzubehör im Rahmen der Deckungssumme mitversichert. Zusätzlich können Jagdwaffen und –Optik bis zu einer Höhe von 60.000 € für die Gefahren des einfachen Diebstahls und Verlustes mitversichert werden. Im Gegensatz zur Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung ist eigene Ungeschicklichkeit hier nicht mitversichert. Der Beitrag ist abhängig vom Wert Ihres Hausrats, bzw. der Größe Ihrer Wohnung.

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Ihre Ansprechpartner

Aljoscha Dreyer
Aljoscha Dreyer

Direktionsbeauftragter Jagd

Tel.: 04403 / 60 22 332
E-Mail: aljoscha.dreyer@g-v-o.de

Sandra Mierwaldt
Sandra Mierwaldt

Diplom-Forstwirtin
Direktionsbeauftragte Jagd, Forst- und Landwirtschaft

Tel.: 04403 / 60 22 - 380
E-Mail: jagd@g-v-o.de

Ausgezeichnet

Günstigster Anbieter im Vergleich Jagdhaftpflichtversicherungen 2018/19 (Rheinisch-Westfälischer Jäger 12/2017) bei Deckungssumme 5 Mio. Euro pauschal.

Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

Eigene Ungeschicklichkeit (beispielsweise das Fallenlassen der Waffe) und plötzliche ungewollte Ereignisse wie Stürze zählen zu den versicherten Gefahren der Jagdwaffen- und Jagdausrüstungsversicherung. In diesem Fall werden Sie für den entstandenen Schaden entschädigt.
Wenn keine Anschaffungsrechnung vorliegt, reicht in diesem Fall die Einschätzung eines Büchsenmachermeisters bzw. gleichgestellten Sachverständigen.
Im Rahmen dieser Versicherung sind für den Zweck der Jagdausübung oder des Übungsschießens geliehene Waffen und Ausrüstungsgegenstände für eine Dauer von bis zu vier Wochen mitversichert. Die Höchstleistung ist begrenzt auf 12.000,- € je Versicherungsfall.
Schäden durch Hängen-, Stehen- oder Liegenlassen sind leider nicht mitversichert. Wurde ein Ausrüstungsgegenstand jedoch bei der sachgerechten Aufbewahrung in einem Fahrzeug oder Gebäude entwendet, greift der Versicherungsschutz.