Manchmal ist es existenzbedrohend!

Es passiert immer wieder – und niemand hat jemals damit gerechnet: Feuer auf dem Hof! Oft ist der Schaden groß

Optimaler Schutz vor
finanziellen Folgen durch:

GVO Biene
  • Unterversicherungsverzicht auf der Basis eines kostenlosen Gutachtens und Wertermittlung über die landwirtschaftliche Nutzfläche und den Tierbestand
  • Mitversicherung von Blitz-Überspannungsschäden bis 100% der Versicherungssumme
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Großballenlagern und Sachen in Feldscheunen bis 50.000 €
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Fermentationsschäden bis 10% der Versicherungssumme
GVO Biene
  • Mehrkosten- und Ertragsausfall-Ersatz bis 50.000 €
  • Einbruchdiebstahl in Werkstätten und Sozialräumen (bis 5.000 € prämienfrei!)
  • Einschluss Innovationsklausel -> zukünftige beitragsfreie Verbesserungen gelten automatisch mitversichert
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Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

Nutzen Sie hierzu die Erfassungsbögen LDW-Gebäude und/oder LDW-Inventar.
Zum Gebäude gehören alle Gebäudebestandteile, die zur Nutzung des Gebäudes dienen. Hierzu zählen unter anderem die Stalleinrichtung, Elektrotechnik, Fu¨tterungstechnik, etc. Auch Futtersilos die am Gebäude stehen, gelten als Gebäudebestandteil.
Beim landwirtschaftlichen Inventar unterscheidet man grundsätzliche zwischen dem lebenden und dem toten Inventar.
Zum lebenden Inventar gehören die Tiere.
Zum toten Inventar gehören Maschinen, Geräte, Ernte und Vorräte.
Gebäude:
Auf der Grundlage von Bauzeichnungen, Daten zur Nutzung und Fotos des Gebäudes können wir die Versicherungssumme der Gebäude berechnen. Durch die Berechnung der Versicherungssumme gewährt die GVO Unterversicherungsverzicht.

Inventar: Hier gibt es zwei Möglichkeiten die Versicherungssumme zu berechnen. Zum einen kann eine Einzelaufstellung mit den entsprechenden Werten angefertigt werden. Zum anderen kann fu¨r Maschinen, Geräte, Ernte und Vorräte eine pauschale VS zu Grunde gelegt werden. Diese errechnet sich aus der bewirtschafteten Fläche (ha). Tiere, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und höherwertige Maschinen und Geräte mu¨ssen separat genannte werden.
In der landwirtschaftlichen Sachversicherung unterscheidet die GVO zwischen drei Versicherungswerten.

Gl. Neuwert: Ständig genutzte Gebäude in einem guten Zustand werden zum gl. Neuwert versichert. Dies hat den Vorteil, dass auch bei steigenden Baupreisen die Gebäude immer in gleicher Art und Gu¨te errichtet werden können. In der Inventarversicherung gibt es diesen Wertansatz nicht.

Neuwert: Bei der GVO werden Gebäude selten zum Neuwert versichert, hier wird eine Absicherung zum gleitenden Neuwert empfohlen. In der Inventarversicherung können alle Maschinen und Geräte, die ständig im Gebrauch sind zum Neuwertversichert werden. Auch die Tiere, neuere selbstfahrende Arbeitsmaschinen und höherwertige Maschinen und Geräte werden zum Neuwert versichert.

Zeitwert: Gebäude in einem mäßigen Zustand, die bei einem Versicherungsfall auch nicht wieder aufgebaut werden, können zum Zeitwert versichert werden. In der Inventarversicherung werden nur ältere Maschinen und Geräte bzw. ältere selbstfahrende Zug- u. Arbeitsmaschinen zum Zeitwert versichert.
Gebäude:
Gl. Neuwert => Feuer, Sturm/ Hagel, Elementar
Neuwert => Feuer, Sturm/ Hagel, Elementar
Zeitwert => Feuer
Inventar:
Feuer ohne Betriebsunterbrechungsversicherung (BU)
Feuer inkl. BU bis 50.000 € fu¨r 12 Monate
Feuer inkl. BU bis zur Versicherungssumme fu¨r 12 Monate
Feuer inkl. BU bis zur Versicherungssumme fu¨r 24 Monate
Sturm/ Hagel inkl. BU bis zur Versicherungssumme fu¨r 12 Monate
Elementar inkl. BU bis zur Versicherungssumme fu¨r 12 Monate.
Die GVO gibt durchschnittliche Tierwerte vor. Wir empfehlen allerdings immer zu pru¨fen, ob diese Werte fu¨r den Kunden realistisch sind. Beispielsweise geben wir fu¨r eine Färse/ Kuh 1.200 € vor. Bei einer Herdenleistung von 10.000 Kg reicht dieser Wert nicht aus. In diesem Fall sollte der Wert auf 1.400€ - 1.500€ je Färse/ Kuh erhöht werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mu¨ssen immer separat aufgefu¨hrt werden. Es ist zwingend erforderlich die Bezeichnung/ Typ und das Baujahr anzugeben. Eine Absicherung ist zum Neuwert und zum Zeitwert möglich.
Höherwertige, angehängte Maschinen und Geräte bzw. Anbaugeräte mu¨ssen ebenfalls separat aufgefu¨hrt werden.
Es ist zwingend erforderlich die Bezeichnung/ Typ und das Baujahr anzugeben.
Als höherwertige Maschinen und Geräte gelten diese, sofern der jeweilige Neuwert u¨ber 75.000 € liegt.
Bei der Lagerung von Heu/ Stroh im Gebäude sind die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften der GVO zu beachten. Zusätzlich gibt es zu diesem Thema entsprechende Merkblätter.
Eine Lagerung von Heu/ Stroh am Gebäude bzw. unter Vordächern ist unzulässig.
Ein optierender Betrieb ist Vorsteuerabzugsberechtigt. Somit zahlt dieser die Nettopreise. In diesem Fall mu¨ssen die Versicherungssumme auch exkl. Steuer angeben werden.
Ein pauschalierender Betrieb zahlt die Bruttopreise. In diesem Fall mu¨ssen die Versicherungssummen inkl. Steuer angegeben werden.