Die GVO regelt das passende Konzept
Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen seit dem 30.04.2007 viel schärfer für verursachte Schäden haften ACHTUNG: Die bisher übliche Umwelthaftpflichtversicherung reicht nach dieser gravierenden Gesetzesänderung nicht mehr aus!
Wie versichern Sie sich richtig gegen Umweltschäden?
Umwelthaftpflicht: Die GVO empfiehlt Ihnen den Abschluss dieser Versicherung, damit Sie bei Forderungen gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft und Wasser finanziell abgesichert sind.
Bodenkaskoversicherung: Versicherung der eigenen Ansprüche
Umweltschadenversicherung:
- Eine Grunddeckung für Schäden auf fremden Grundstücken schützt Sie finanziell gegen Forderungen bei o. a. Umwelt-Desastern.
Zur Absicherung von Umweltgefahren auf eigenen Grundstücken bietet die GVO ergänzend folgende Vertragserweiterungen an:
- Zusatzbaustein 1: Mitversicherung der öffentlich-rechtlichen Haftung für Umweltschäden auf dem eigenen Grundstück.
- Zusatzbaustein 2: Mitversicherung der Pflichten als Handlungsstörer im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes, die über die Verantwortlichkeit nach dem Umweltschadengesetz hinausgehen.