Wir regeln das. – Ab dem ersten Spartenstich
Es ist Ihr Traumhaus! Alle Bauherren sind per Gesetz dazu verpflichtet die Baustelle entsprechend abzusichern. Unsere Bauherrenhaftpflicht schützt Sie zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Finanzielle Sicherheit – Die GVO regelt das stressfrei für Sie.
Mit einer Privathaftpflicht der GVO sind – bis zu einer Bausumme von 150.000 € – die Neu-, An- und Umbauten sowie Reparaturen und Grabarbeiten mitversichert.
Über diese Bausumme hinaus, bieten wir Ihnen den Schutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung für Ihr Bauvorhaben.
Schützen Sie sich bei einem Bauvorhaben mit der GVO vor den finanziellen Folgen:
- Neubauten, An- und Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabarbeiten
- Senkung des Grundstücks, Erdrutsch oder Erschütterungen infolge Rammarbeiten
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Bauarbeiten in Eigenleistung
- Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk ist eingeschlossen
Fragen, die uns häufig gestellt werden.
- Was ist mit der Bauherrenhaftpflicht versichert?
- Versichert im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als privater Bauherr für das beschriebene Bauvorhaben.
- Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflicht?
- Private Bauherren mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sollten sich gegen finanzielle Folgen mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung absichern.
- Gegen welche Situationen schützt die Bauherrenhaftpflicht?
Sollte auf Ihrer Baustelle ein Besucher zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung und müssen für sämtliche Schäden mit Ihren privaten Vermögen aufkommen.
