Geregelter Schutz als Eigentümer oder Besitzer
Als Eigentümer oder Besitzer von nicht selbst bewohnten Häusern, Wohnungen oder Grundstücken müssen Sie andere Menschen vor Schäden schützen, z. B. glatte Wege streuen, gefährliche Dächer reparieren ... die GVO regelt für Sie die finanziellen Forderungen.