Keine Sorge um Ihr Tier – Wir regeln das.
Auch als Hundebesitzer und Pferdehalter können Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haftbar gemacht werden.
Die Gefahren dafür sind alltäglich. GVO regelt das für Sie:
- Unbegrenzter Versicherungsschutz in Europa
- Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt sind mitversichert
- Mietsachschäden an Gebäuden sind bis € 1 Mio. eingeschlossen
- Einschluss Innovationsklausel -> zukünftige beitragsfreie Verbesserungen gelten automatisch mitversichert
Hundehalterhaftpflicht Online-Rechner

Fragen, die uns häufig gestellt werden.
- Sind Deckschäden in der Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert?
- Ja, die GVO hat in der Tierhalterhaftpflichtversicherung Deckschäden aus gewollten und ungewolltem Deckakt versichert.