Seit dem 1. Juli 2013 müssen in Niedersachsen alle Hundehalter/innen Ihren Hund in einem zentralen Register anmelden. (NHundG)
Wir wollen Ihnen dabei helfen.
Was Sie wissen sollten:
- Die Anmeldung kann online, telefonisch oder auch schriftlich erfolgen
- Dafür benötigen Sie von Ihrem Hund die 15-stellige Transpondernummer des Chips
- Die Registrierung ist kostenpflichtig
Hier sehen Sie die Möglichkeiten im Überblick
online | telefonisch | schriftlich |
www.hunderegister-nds.de/login | 0441 390 10 400 (Mo.-Fr. von 8 – 18 Uhr) |
Formular unter: www.hunderegister-nds.de/download |
17,26 € (inkl. MwSt) | 27,97 € (inkl. MwSt) | 27,97 € (inkl. MwSt) |
Wichtig!
Hundeführerschein – Gesetzesänderung II
Seit dem 1. Juli 2013 ist es ebenfalls Pflicht einen Sachkundenachweis abzulegen, den sogenannten „Hundeführerschein“. Mit diesem Nachweis wird dem Besitzer bestätigt, dass er sachkundig ist einen Hund zu halten. Ausgenommen sind Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei zusammenhängende Jahre einen Hund gehalten haben.
Weitere Informationen zum Hundeführerschein erhalten Sie in Ihrer Hundeschule oder unter www.bhv-net.de/hundefuehrerschein.html