Keine Sorge um Ihr Tier – Wir regeln das.
Auch als Pferdehalter können Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haftbar gemacht werden.
Die Gefahren dafür sind alltäglich. GVO regelt das für Sie:
- Unbegrenzter Versicherungsschutz in Europa
- Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt sind mitversichert
- Mietsachschäden an Gebäuden sind bis € 1 Mio. eingeschlossen
- Einschluss Innovationsklausel -> zukünftige beitragsfreie Verbesserungen gelten automatisch mitversichert
Gesundheit ist das höchste Gut.
Sie zu erhalten, hat oberste Priorität.
Pferde-Krankenversicherung
Pferdehalterhaftpflicht Online-Rechner
Ihre Ansprechpartner:
Team Firmenkunden
Tel.: 0441 / 9236 - 330
E-Mail: firmenkunden@g-v-o.de
Fragen, die uns häufig gestellt werden.
- Besteht auch Versicherungsschutz, wenn eine fremde Person mein Pferd reitet?
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der unentgeltlichen Überlassung/ Leihe von Pferden an Dritte.
- Besteht Versicherungsschutz auch wenn ich mein Pferd ohne Sattel und mit gebissloser Zäumung reite?
- Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Reiten des versicherten Tieres ohne Sattel und/ oder mit gebissloser Zäumung.
- Ich nehme regelmäßig an Turnieren teil, ist das mitversichert?
- Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und des berechtigten Reiters aus der Teilnahme an Turnieren, Distanzritten und Pferderennen, sowie den Vorbereitungen hierzu (Training).