Unschlagbar - Fahrrad-Zusatzschutz in der Hausratversicherung
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Unschlagbarer Preis
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Einschluss Carbon-Fahrräder
Wir regeln mit dem Fahrrad-Zusatzschutz folgende Absicherung für Sie:
- Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)
- Einbruchdiebstahl, Raub
- Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
- Vandalismus
- Beschädigung durch Unfall
- Brand
- Fallschäden
- Sturzschäden
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von 24 Monaten.
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten (nur E-Bike)
- Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku (nur E-Bike)
Schützen Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike mit dem unschlagbaren Fahrrad-Zusatzschutz.

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Fragen, die uns häufig gestellt werden.
- Was ist versichert?
- Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstützendes Fahrrad bzw. Pedelec). Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc. Nicht versichert sind Fahrräder, die führerschein- oder versicherungspflichtig sind.
- Wie hoch ist die Versicherungssumme?
- Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Die Höchstversicherungssumme beträgt 5.000,-
- Wo bin ich versichert?
- Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung gilt weltweit. Wenn Ihnen z. B. während eines Auslandsaufenthaltes (z.B. Urlaub) das Fahrrad gestohlen wird, sind Sie auch geschützt.
Die GVO gehört durch den hochwertigen Schutz und die umfangreichen Leistungsinhalte zu den Top Hausratversicherern am Markt.

