Überflutung durch Starkregen - Welche Versicherung zahlt?

Ca. 11 Millionen Häuser sind in Deutschland nicht ausreichend gegen Naturgefahren versichert. Während die Grundbedingungswerke die Naturgefahren Feuer, Sturm und Hagel abdecken, besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Starkregen oder Hochwasser hiernach nicht. 

Hierfür ist der Abschluss einer speziellen Elementarschadenversicherung erforderlich. Es empfiehlt sich, diese Elementarschadenversicherung sowohl für das Gebäude als auch für den Hausrat abzuschließen.

Führen die Naturgefahren dann zu einer Überschwemmung, ersetzt die Wohngebäude-Elementarversicherung etwaige Reparaturkosten am Wohngebäude sowie eine evtl. Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes.

Schäden am Inventar sind über die Hausrat-Elementarversicherung abgesichert. Hier werden Reparatur- und Sanierungskosten an Hausratgegenständen erstatten. Ist eine Reparatur und Sanierung nicht möglich, erfolgt die Erstattung zum Neuwert.

Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung.

Den passenden Versicherungsschutz können Sie unter https://www.g-v-o.de/service/online-service/tarifrechner-hausrat/ finden.

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