Die GVO Wohngebäudeversicherung regelt das auch in stürmischen Zeiten

Viele Hausbesitzer haben die beiden vergangenen Stürme „Xavier“ und „Herwart“ völlig unerwartet getroffen. In kürzester Zeit sorgten die Stürme für eine Vielzahl von sowohl kleinen, als auch größeren Schäden. Im Schadenfall kommen häufig hohe Kosten auf die Betroffenen zu.

Gemäß anliegender Statistik des GDV wünschen sich die meisten Kunden in solchen Fällen eine Wohngebäudeversicherung.

Gerade beim Sturm „Xavier“ entstanden viele Schäden durch umgestürzte Bäume. Der entstandene Schaden am Wohngebäude sowie die Beseitigung der umgestürzten Bäume wird von der GVO Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Die GVO Wohngebäudeversicherung TOP-VIT regelt das auch in stürmischen Zeiten für Sie mit Top- Leistungen:

- Aufwendungen für Beseitigung umgestürzter Bäume bis 10.000 €

- Grobe Fahrlässigkeit

- Innovationsklausel

- Entschädigung bei technischem Fortschritt

- …und vieles mehr

Die GVO Wohngebäudeversicherung regelt das auch in stürmischen Zeiten