Wir regeln das!

Sie planen den Bau Ihres Eigenheims, Mehrfamilienhauses oder größere Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahmen? Dann ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Auf Ihrer Baustelle tragen Sie eine Menge Verantwortung – Sie sind für Schäden verantwortlich, die während der Baumaßnahmen eintreten. Sie haften mit Ihrem Vermögen beispielsweise dann, wenn ein Passant durch Sturz in eine nicht ausreichend abgesicherte Baugrube verletzt wird.

Auch mit größtmöglicher Sorgfalt auf der Baustelle ist kein Schutz gegen finanzielle Schäden infolge von gesetzlichen Haftungsansprüchen gewährleistet - auf einer Baustelle kann immer etwas schief gehen. Mit unserer leistungsstarken Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Sie bestens geschützt.

Bauarbeiter

Welche Vorteile haben
Sie bei unserer
Bauherren­haftpflicht­versicherung?

GVO Biene

Versicherungssumme

Als Bauherr haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Schäden bis 10 Mio. € sind abgedeckt.

GVO Biene

Schutz vor finanziellen Folgen

Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab.

GVO Biene

Fahrzeuge

Auch nicht versicherungspflichtige Landfahrzeuge (z. B. Minibagger und Radlader) sind versichert.

GVO Biene

Bauhelfer

Wir versichern neben dem Versicherungsnehmer als Bauherr auch sämtliche mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen (Bauhelferhaftpflicht).

Was ist
versichert?

Bau eines Generationenhauses

TOP-VIT PlusN
Deckungssumme 10 Mio. €
Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück
und das zu errichtende Bauwerk
Check
Prüfung der Haftpflichtfrage Check
Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen,
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
Check
Vermögensschäden Check
Versicherungsdauer 2 Jahre
Bauzeitverlängerung auf 3 Jahre anfragepflichtig

TOP-VIT PlusN
Versicherungsnehmer als Bauherr Check
Sämtliche mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen
(Bauhelferhaftpflicht)
Check

TOP-VIT PlusN
Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabarbeiten Check
Bauausführung in Eigenregie/Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe Bis 50.000 €,
danach inkl. Zuschlag

TOP-VIT PlusN
Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen
(z.B. Minibagger, Radlader, Vorderkipper, Hub-/Gabelstapler)
Check
Besitz und Verwendung von Be- und Entladevorrichtungen
(z.B. Kräne und Winden)
Be- und Entladeschäden
Check

TOP-VIT PlusN
Allgemeines Umweltrisiko Check
Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) Check
Gewässerschäden Check
(Häusliche) Abwässer Check
Gewässerschaden-Kleingebinderegelung
(bis 100l/kg Einzel und 1.000l/kg Gesamtfassungsvermögen)
Check

TOP-VIT PlusN
Allmählichkeitsschäden Check
Leitungsschäden (Erdleitungen sowie elektrische Frei- und Oberleitungen) Bis 100.000 €,
250 € SB
Senkungen eines Grundstücks, Erdrutschung Check
Sonstige Tätigkeitsschäden Bis 10.000 €,
250 € SB
Unterfangung/Unterfahrung Check

TOP-VIT PlusN
Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung Check
Versicherungswechsel Check
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen Check
Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung Check
Fortsetzung des Versicherungsschutzes nach dem Tod des Versicherungsnehmers Check

TOP-VIT PlusN
Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder
Reparatur durch nachhaltige Unternehmen
Bis 30 %,
max. 2.500 €
Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz Bis 30 % über Zeitwert,
max. 2.500 €

3 Leistungsbeispiele,
bei denen wir Sie vor
hohen Kosten schützen können:

  • Durch eine Grundstücksvertiefung wird das Gebäude Ihres Nachbarn beschädigt. Dieser macht Ansprüche für die Instandsetzung seines Gebäudes geltend. Wir prüfen die berechtigten Ansprüche und wehren unberechtigte Ansprüche in Ihrem Namen ab.
  • Durch Baumaßnahmen kommt es zu einem Umweltschaden in einem umliegenden Gewässer, welches ein Artensterben der beheimateten Frösche verursacht. Die öffentliche Hand macht Kosten zur Kompensation geltend.
  • Eine fremde Person betritt das Baugrundstück. Durch ein fallendes Bauteil wird die Person verletzt. Der Geschädigte macht Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall geltend. Dazu nimmt der Krankenversicherer Sie als Bauherr für die entstandenen Behandlungskosten in Anspruch.

Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Personen mitversichert, die mit Bauarbeiten auf Ihrer Baustelle beschäftigt sind (Bauhelfer).
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Versicherungsnehmers oder den mitversicherten Personen.
Die Versicherungssumme beträgt 10 Mio. € für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Nein, grundsätzlich haben wir keine Selbstbeteiligung in unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
In jedem Fall. Als Bauherr haften Sie gesetzlich unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen und sind für viele Bereiche verantwortlich - egal ob Sicherung der Baustelle oder die Einhaltung sämtlicher Bauvorschriften.
Es können bspw. keine Bauvorhaben versichert werden, die sich nicht innerhalb Deutschlands befinden oder die Summe der Eigenleistungen 500.000 € übersteigt.
Die Absicherung durch eine private Haftpflichtversicherung ist bei größeren Bauvorhaben wie Hausbau, energetische Ertüchtigungen oder Kernsanierungen meistens nicht ausreichend, da diese an eine bestimmte Bausumme gebunden ist. Kleinere Umbauten sind möglicherweise bereits durch Ihre private Haftpflichtversicherung versichert. Dies sollten Sie jedoch zwingend vor Baubeginn abklären.
Der Versicherungsschutz sollte während der gesamten Bauphase bestehen. Die Versicherungsdauer beträgt zwei Jahre ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Auf Anfrage kann die Versicherungsdauer auf drei Jahre verlängert werden.
Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise für Strafen und Bußgelder, selbst erlittene Schäden (Eigenschäden) oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Zusätzlich zur Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden, da die Bauherrenhaftpflichtversicherung Sie nicht vor finanziellen Schäden durch Feuer schützt. Bei der GVO können Sie bereits vor Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Die Feuerrohbauversicherung ist dann in Ihrer Wohngebäudeversicherung enthalten.
Sollten Sie beim Bau Ihrer Immobilie selbst anpacken, sind auch die Gefahren aus diesen Eigenleistungen versichert. Der Versicherungsschutz für Eigenleistungen bzw. Bau in Eigenregie ist bei unserer Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Summe von 50.000 EUR beitragsfrei mitversichert. Für höhere Eigenleistungssummen lässt sich der Versicherungsschutz für einen Zusatzbeitrag erweitern.
Der Versicherungsschutz für Eigenleistungen ist bei unserer Bauherrenhaftpflicht bis zu einer Summe von 50.000 EUR beitragsfrei mitversichert. Für höhere Eigenleistungssummen lässt sich der Versicherungsschutz für einen Zusatzbeitrag erweitern.
Auch wenn durch Ihr Bauvorhaben ein unmittelbar angrenzendes Nachbargebäude beschädigt wird, weil Sie schuldhaft durch einen Verstoß gegen die nachbarschaftsrechtliche Rücksichtnahmepflicht gehandelt haben, übernimmt die GVO die entsprechenden Schadensersatzforderungen.
Als Bauherr haben Sie diverse Pflichten gegenüber Behörden, Handwerkern und sonstigen Personen, z.B. Zahlungspflichten, Mitwirkungspflichten sowie Anzeigepflichten. Alle Pflichten sind zu beachten. Schadensersatzansprüche können jedoch besonders schnell aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht entstehen. Demnach obliegt es dem Bauherren, für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Sorge zu tragen, die Baustelle korrekt abzusichern und zu verhindern, dass es an umliegenden Gebäuden oder Grundstücken zu Schäden kommt. Wir sichern Sie ab, sollte es trotz Ihrer Sorgfalt, doch einmal zu einem Schadensersatzanspruch gegen Sie kommen.
Unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung beinhaltet die passive Rechtschutzfunktion. Wir prüfen, ob Schadensersatzforderungen gegen Sie berechtigt sind und wehren diese für Sie ab, sollte die Forderung gegen Sie unberechtigt sein - falls notwendig auch vor Gericht.
Ist Ihr Bauvorhaben beendet, endet auch der Versicherungsschutz automatisch. Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus ist dann in der Regel über ihre private Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Sollten Sie das Objekt nicht selbst nutzen, empfehlen wir den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Im Fall der Fälle - melden Sie uns den Schadenfall unverzüglich, wir kümmern uns um alles Weitere.