Es ist Ihr Traumhaus!
Wir regeln das. – Ab dem ersten Spartenstich.
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Wir regeln das. – Ab dem ersten Spartenstich.
Sollte auf Ihrer Baustelle ein Besucher zu Schaden kommen, tragen Sie als Bauherr die Verantwortung und müssen für sämtliche Schäden mit Ihren privaten Vermögen aufkommen.