Keine Sorge um
Ihre exotischen Tiere
- Wir regeln das.

Ob Spinnen, Schlangen, Alpakas oder Wildvögel: Wer ein exotisches Tier hält, sollte bestens abgesichert sein. Denn wenn ein solcher Exot ausbricht oder einen Dritten schädigt, kann die Situation für Tier und Mensch bedrohlich sein und sehr hohe Kosten mit sich ziehen.

Als Halter von exotischen Tieren haften Sie für alles, was Ihre Tiere anrichten - ohne Begrenzung und auch ohne eigenes Verschulden.

Mit unserer Haftpflicht für exotische Tiere schützen wir Sie mit unseren leistungsstarken Produkten vor hohen finanziellen Folgen.

Vogelspinne

Welche Tiere
zählen zu den exotischen Tieren?

Zu den abgesicherten Tieren gehören:

  • Spinnen, Skorpione und Hundertfüßer
  • Alpakas, Wildziegen und Wildschafe
  • Schlangen
  • Wildvögel
  • Fische, Frösche, Korallen und Cephalopoden

Welche Vorteile haben Sie bei unserer Haftplfichtversicherung für exotische Tiere?

GVO Biene

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Als Tierhalter haften Sie unbegrenzt. Schäden sind bis zu einer Versicherungssumme von 10 Mio. € abgedeckt.

GVO Biene

Rettungs- und Bergungskosten

Wir übernehmen die Kosten für die Rettung und Bergung Ihrer exotischen Tiere - bis 1,5 Mio. €.

GVO Biene

Schutz vor finanziellen Folgen

Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

GVO Biene

Jungtiere

Bis zu 12 Monate sind Jungtiere automatisch mitversichert, sofern sie beim Muttertier bleiben.

Der passende Schutz
für Sie und Ihre Exoten

TOP-VIT
Deckungssumme pauschal für Personen-,
Sach und Vermögensschäden
10 Mio. €
Geltungsbereich Europa: unbegrenzt,
sonstige Länder: bis 3 Jahre
Tierhalterrisiko Check

TOP-VIT
Tierhüterrisiko (nicht gewerblich) inkl. deren Ansprüche
gegenüber dem Versicherungsnehmer
Check

TOP-VIT
Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 6.000 € im Kalenderjahr

TOP-VIT
Tierische Ausscheidungen Check
Rettungs- und Bergungskosten bis 1.500.000 €
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende
Risiken bis zur Hauptfälligkeit
5 Mio € für Sach-, Personen-
und Vermögensschäden
Innovationsklausel Check

3 Leistungsbeispiele,
bei denen wir Sie vor
hohen Kosten schützen können:

  • Ihre Schlange bricht aus dem Terrarium aus und ist nicht auffindbar. Die öffentliche Hand nimmt die für Sie entstandenen Kosten für das Wiederauffinden des Tieres in Anspruch.
  • Sie zeigen Ihre Spinne einem Bekannten. Dieser erleidet trotz aller Vorsichtsmaßnamen eine Bissverletzung durch die Spinne und nimmt Sie für Schmerzensgeld und die entstanden Kosten in Anspruch.
  • Das versicherte Wildschaf bricht aus der Umzäunung aus und beschädigt das KFZ des Nachbarn. Die entstandenen Reparaturkosten müssen ersetzt werden.
Online Tarifrechner

Haftpflicht für exotische
Tiere Online-Rechner

Wenn Ihre exotischen Tiere ausbrechen und es zu einem Schaden kommt, hilft Ihnen die Tierhalterhaftpflichtversicherung weiter.

Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird bei der Haltung von exotischen Tieren ein Nachweis benötigt. In allen anderen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht für exotische Tiere noch keine Pflichtversicherung.
Ja, die GVO erfüllt die Anforderungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Pflichtversicherung aus dem Gifttiergesetz und dem Gefahr-Tiergesetz.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für exotische Tiere sichert Sie als privater Halter eines exotischen Tieres finanziell ab und schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Als Halter haften Sie grundsätzlich für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Egal, ob Sie etwas falsch gemacht haben oder nicht.
Mietsachschäden bezeichnen alle Schäden, die ihr Tier an gemieteten Wohnungen, Räumen oder Sachen verursacht.
Versicherungsschutz besteht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit bis zu 5 Jahre, innerhalb von Europa sogar ohne zeitliche Eingrenzung.
Es können maximal 99 Tiere in einem Vertrag abgesichert werden. Wenn Sie mehr als 100 Tiere haben, bitten wir Sie dies gesondert anzufragen.
Sofern die Jungtiere bei dem Versicherungsnehmer und beim Muttertier bleibt, sind diese bis zu einem Alter von 12 Monaten beitragsfrei mitversichert.