Für alle Felle -
Wir regeln das.

Hunde sind die besten Freunde des Menschen - ein kleiner oder unglücklicher Moment reicht jedoch aus, um großen Schaden anzurichten. Hunde unterliegen gesetzlich der Gefährdungshaftung. Als Hundehalter haften Sie für alles, was Ihr Hund anrichtet – ohne Begrenzung und auch ohne eigenes Verschulden.

Von der zerkratzten Tür der Mietwohnung über einen Verkehrsunfall mit Ihrem Hund bis hin zu einem Personenschaden. Das kann für den Hundehalter schnell teuer werden. Mit unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung schützen wir Sie mit unseren leistungsstarken Produkten vor hohen finanziellen Folgen.

Bester Freund, bester Schutz - mit dem Einschluss des Hundeschutzbriefs ist der treuste Freund des Menschen auch bei Erkrankungen und Notfällen bei Herrchen und Frauchen abgesichert. So sind beispielsweise die Vermittlung und die Kostenübernahme von Tierpensionen abgedeckt. Betreuungsprobleme gehören so der Vergangenheit an.

GVO Hundehalterhaftpflicht

Jetzt verfügbar
- Hunde-Schutzbrief

Der Schutzbrief ist die perfekte Ergänzung für Ihre Hundehalterhaftpflichtversicherung, falls Sie als Hundehalter erkranken oder einen Unfall haben. Profitieren Sie von folgenden Leistungen:

  • Vermittlung und Kostenübernahme von Tierpensionen oder Gassigängern in Notfällen
  • Betreuung des Hundes an einem Tag im Jahr (Umzug, Hochzeit, Trauerfall)
  • Einkaufservice Lebensmittel und Futter/ Medikamente Tier
  • Telefonische rechtliche Erstberatung bei Ordnungswidrigkeiten sowie Personenschäden
  • Postboten/Besucher Wiedergutmach-Geschenk im häuslichen Umfeld
  • Fahrten zum Tierarzt/zur Tierklinik

Und natürlich vieles mehr…

Welche Vorteile haben Sie bei unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung?

GVO Biene

Versicherungssumme

Als Tierhalter haften Sie unbegrenzt. Schäden sind bis zu einer Versicherungssumme von wahlweise 10 Mio. € oder 50 Mio. € abgedeckt.

GVO Biene

Hundeschutzbrief

Betreuungsprobleme gehören der Vergangenheit an – auch bei Krankheit oder Unfällen des Besitzers vermitteln wir Ihnen eine Tierpension und übernehmen die Kosten.

GVO Biene

Schutz vor finanziellen Folgen

Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

GVO Biene

Welpenschutz

Bis zu 18 Monate sind Welpen automatisch mitversichert, sofern sie beim Muttertier bleiben.

Bundesländer in Deutschland mit Hundehalterhaftpflicht-Pflicht

Ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Pflicht (Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein)

abhängig von der Rasse oder Größe des Hundes (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen)

empfohlen (Mecklenburg-Vorpommern)

Der passende Schutz
für Sie und Ihren Hund

Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Versicherungstarife. Wählen Sie zwischen TOP-VIT und TOP-VIT PlusN

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. € 50 Mio. €
Deckungssumme für Personenschäden 10 Mio. € 20 Mio. €
Geltungsbereich Europa: unbegrenzt, sonstige Länder: bis 3 Jahre Europa: unbegrenzt, sonstige Länder: bis 5 Jahre
Tierhalterrisiko Check Check

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Tierhüterrisiko (nicht gewerblich) inkl. deren Ansprüche
gegenüber dem Versicherungsnehmer
Check Check
Mitführen eines fremden Hundes / Hüten fremder Hunde Check Check

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Ausübung von Hundesport (z. B. Agility, Dog Dance, Zughundesport) Check Check
Teilnahme an Kutsch- und Schlittenfahrten Check Check
Teilnahme an Hundeschulen, Unterricht, Lehrgängen und Prüfungen Check Check
Teilnahme an Hunderennen, Schauvorführungen und Turnieren Check Check
Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund (nicht gewerblich) Check Check
Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 6.000 € im Kalenderjahr bis 12.000 € im Kalenderjahr

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Mietsachschäden an Gebäuden und Hundepensionen Check Check
Schäden an mobilen Einrichtungsgegenständen
(z.B. Hotels oder Ferienwohnungen)
bis 10.000 € Check
Schäden an gemieteten, geliehenen oder
geleasten Kraftfahrzeugen (z.B. Firmenfahrzeug)
- bis 2.500 €
Schäden an versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern bis 10.000 € bis 30.000 €

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Forderungsausfall ohne Mindestschadenhöhe Check Check
Hundetierarztkosten Ausfalldeckung - bis 1.500 €

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Mitversicherung von Welpen bis 12 Monate bis 18 Monate
Führen ohne Leine/Maulkorb Check Check
Flurschäden, tierische Ausscheidungen
und Beißereien
Check Check
Deckschäden aus ungewollten und
gewollten Deckakt
Check Check
Neuwertentschädigung bis 1.000 € bis 5.000 €
Kaution bei Schäden im Ausland (weltweit) bis 50.000 € bis 250.000 €
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende
Risiken bis zur Hauptfälligkeit
5 Mio € für Sach-, Personen-
und Vermögensschäden
Check
Innovationsklausel Check Check
Best-Leistungsgarantie - Check

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Vermittlung und Kostenübername von
Tierpensionen (bei Krankheit, Unfälle des Besitzers)
bis vier Wochen,
max. 1.500 €/Jahr
bis vier Wochen,
max. 1.500 €/Jahr
Vermittlung und Kostenübernahme
von Gassigängern in Notfällen
bis vier Wochen, max. 2h pro Tag, max. 500 €/Jahr bis vier Wochen, max. 2h pro Tag, max. 500 €/Jahr
Betreuung des Hundes an einem Tag im Jahr
(Umzug, Hochzeit, Trauerfall)
einen Tag im Jahr oder bis zu 50 €/Jahr einen Tag im Jahr oder bis zu 50 €/Jahr
Einkaufservice Lebensmittel und
Futter/Medikamente Tier
Bis vier Wochen, 1x wöchentlich Bis vier Wochen, 1x wöchentlich
Postboten/Besucher Wiedergutmach-Geschenk im häuslichen Umfeld bis 25 € bis 25 €
Telefonische rechtliche Erstberatung (Hund schädigt andere Person oder Ordnungswidrigkeit) Check Check
Vermittlung des Bestattungsinstituts bis 100 € bis 100 €
Digitale psychologische Beratung bis 100 € bis 100 €
Fahrten zum Tierarzt/zur Tierklinik alternativ
Übernahme der Anfahrtskosten mobiler Tierarzt
bis 100 € bis 100 €
Recherche und Benennung (Tierkliniken, etc.) Check Check
Recherche von Fachärzten (Akupunktur/Chiropraktiker) Check Check
Listen und Tipps zum Wiederauffinden des Tieres (Entlaufen/Diebstahl) Check Check
Checkliste zum Thema „Reisen mit Tier“ Check Check
Beratung bei der Einreise wie z.B. länderspezifische Einreisegesetze Check Check

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder
Reparatur durch nachhaltige Unternehmen
- bis 30 %, max. 2.500 €
Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz - bis 30% über Zeitwert,
max. 2.500 €

3 Leistungsbeispiele,
bei denen wir Sie vor
hohen Kosten schützen können:

  • Ihr Hund läuft auf die Straße und kollidiert mit einem Auto. Der Fahrer macht die Reparaturkosten an seinem Kfz geltend. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche in Ihrem Namen ab.
  • Ihr Hund läuft ohne Leine in einem Park und es kommt zu einer Rauferei/Beißerei mit anderen Hunden. Der andere Hundehalter macht die Behandlungskosten des Tierarztes an seinem Hund geltend.
  • Im Spiel beißt der Hund eine fremde Person. Der Geschädigte macht Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall geltend. Dazu nimmt der Krankenversicherer Sie als Tierhalter für die entstandenen Behandlungskosten in Anspruch.
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Hundehalterhaftpflichtversicherung
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und Ihren Beitrag berechnen.

Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

Die Hundehalterhaftpflicht schützt Sie als Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Personen mitversichert, die den versicherten Hund beaufsichtigen (z.B. Familienangehörige oder Freunde).
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Versicherungsnehmers oder den mitversicherten Personen als Hundehalter.
Die Versicherungssumme der Hundehalterhaftpflichtversicherung sollte mindestens 5 Mio. € betragen. Für den optimalen Schutz bieten wir Ihnen zwei Varianten: 10 Mio. € oder 50 Mio. €.
Grundsätzlich haben wir keine Selbstbeteiligung in unserem Versicherungsschutz. Sie können jedoch eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbaren. Ihr Vorteil - der Beitrag reduziert sich.
Ja, Schmerzensgeld fällt unter die Kategorie der Personenschäden. Beißt ihr Hund bespielweise eine andere Person und diese macht Schmerzensgeld geltend, ist dies abgedeckt.
Ja, wir bieten in unseren Produkten auch Versicherungsschutz bei dem Besuch einer Hundeschule oder Unterricht. Gut zu wissen - es besteht auch Versicherungsschutz bei Hundeschauen und Rennen sowie den Vorbereitungen dazu.
Ob die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, hängt vom Bundesland ab. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen alle Hunde versichert werden. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen müssen nur als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden.
Mitversichert sind Schäden aus dem Führen ohne Leine und/oder Maulkorb von Hunden.
Sog. Mietsachschäden sind mitversichert. Mietsachschäden bezeichnen alle Schäden, die ein Hund an gemieteten Wohnungen, Räumen oder Sachen verursacht.
Versicherungsschutz besteht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit bis zu 5 Jahre, innerhalb von Europa sogar ohne zeitliche Eingrenzung.
Es können maximal 5 Hunde in einem Vertrag abgesichert werden.
Sofern der Welpe bei dem Versicherungsnehmer und beim Muttertier bleibt, ist dieser bis zu einem Alter von 18 Monaten beitragsfrei mitversichert.
Bei 2 oder mehr Hunden kann auch mehr passieren. Wer sie versichert wird belohnt - ab dem zweiten Hund erhalten Sie einen Nachlass auf Ihren Beitrag. Bei Welpen gilt: Sofern der Welpe bei dem Versicherungsnehmer und beim Muttertier bleibt, ist dieser bis zu einem Alter von 18 Monaten beitragsfrei mitversichert.
Ja, denn mehrere Hunde stellen automatisch ein höheres Risiko dar. Daher reicht die Versicherung eines einzelnen Hundes von mehreren vorhandenen Hunden nicht aus. In einem Vertrag können bis zu 5 Tiere versichert werden.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, wenn es sich um eine rein gewerbliche Haltung des Tieres handelt oder wenn Sie selbst oder Angehörige einen Schaden erleiden.