Hoch zu Ross -
Wir regeln das.

Es heißt so schön: Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Aber keiner möchte dieses Glück herausfordern, denn bereits ein kleines Missgeschick kann großen Schaden verursachen.

Für jeden Pferdebesitzer ist die Pferdehalterhaftpflichtversicherung eine unverzichtbare Absicherung. Denn verursacht Ihr Pony, Fohlen oder Pferd einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, haften Sie als Pferdehalter für alles, was Ihr Pferd anrichtet – ohne Begrenzung und auch ohne eigenes Verschulden.

Mit unserer Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützen wir Sie mit unseren leistungsstarken Produkten vor hohen finanziellen Folgen.

Pferd

Welche Vorteile haben Sie bei unserer Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

GVO Biene

Versicherungssumme

Als Tierhalter haften Sie unbegrenzt. Schäden sind bis zu einer Versicherungssumme von wahlweise 10 Mio. € oder 50 Mio. € abgedeckt.

GVO Biene

Deckakt

Wir übernehmen Ansprüche gegen Sie als Pferdehalter bei einem gewolltem oder ungewolltem Deckakt des Tieres.

GVO Biene

Schutz vor finanziellen Folgen

Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

GVO Biene

Fohlenschutz

Bis zu 18 Monate sind Fohlen automatisch mitversichert, sofern sie beim Muttertier bleiben.

Der passende Schutz
für Sie und Ihr Pferd

Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Versicherungstarife. Wählen Sie zwischen TOP-VIT und TOP-VIT PlusN

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. € 50 Mio. €
Deckungssumme für Personenschäden 10 Mio. € 20 Mio. €
Geltungsbereich Europa: unbegrenzt, sonstige Länder: bis 3 Jahre Europa: unbegrenzt, sonstige Länder: bis 5 Jahre
Tierhalterrisiko Check Check

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Tierhüterrisiko (nicht gewerbsmäßig) inkl. deren Ansprüche
gegenüber dem Versicherungsnehmer
Check Check
Reiten durch dritte Personen, Fremdreiter (nicht gewerblich) Check Check
Reiten durch Reitbeteiligung inkl. deren Ansprüche
gegenüber dem Versicherungsnehmer
Check Check
Reiten/Führen eines fremden Pferdes Check Check

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Teilnahme an Distanz- und Wanderreiten,
Reitunterricht, Turnieren und Schauvorführungen
Check Check
Teilnahme an Kutschfahrten Check Check
Private Nutzung als Therapiepferd
(auch ehrenamtlich, nicht gewerblich)
Check Check
Selbstständige, nebenberufliche Tätigkeiten bis 3.000 € im Kalenderjahr bis 9.000 € im Kalenderjahr

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Mietsachschäden an Gebäuden bis 5 Mio. € Check
Mietsachschäden an Stallungen bzw. Boxen, Weiden und Zäunen,
Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien
bis 5 Mio. € Check
Schäden an Reitutensilien/Reitzubehör, z.B. Sattel, Trense, Helm bis 5.000 €,
250 € SB
bis 10.000 €
Schäden an versicherungspflichtigen Pferdetransportanhängern bis 5.000 €,
250 € SB
bis 10.000 €

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Forderungsausfall ohne Mindestschadenhöhe Check Check

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Mitversicherung von Fohlen bis 12 Monate bis 18 Monate
Reiten oder Führen ohne Zaumzeug,
ohne Trense und/oder ohne Sattel
Check Check
Schäden durch tierische Ausscheidungen,
Weiderisiko und Flurschäden
Check Check
Deckschäden aus ungewollten und gewollten Deckakt Check Check
Neuwertentschädigung bis 1.000 € bis 5.000 €
Kaution bei Schäden im Ausland (weltweit) bis 50.000 € bis 250.000 €
Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende
Risiken bis zur Hauptfälligkeit
5 Mio. € für Sach-, Personen- und Vermögensschäden Check
Innovationsklausel Check Check
Best-Leistungsgarantie - Check

TOP-VIT TOP-VIT PlusN
Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder
Reparatur durch nachhaltige Unternehmen
- bis 30 %,
max. 2.500 €
Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz - bis 30% über Zeitwert,
max. 2.500 €

3 Leistungsbeispiele,
bei denen wir Sie vor
hohen Kosten schützen können:

  • Ihr Pferd entläuft aus der Weide, läuft auf die Straße und kollidiert mit einem Auto. Der Fahrer macht die Reparaturkosten an seinem Kfz geltend. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft die berechtigten Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche in Ihrem Namen ab.
  • Ihre Reitbeteiligung verunfallt, da sie von Ihrem scheuenden Pferd abgeworfen wird. Der Krankversicherer der Reitbeteiligung macht die Behandlungskosten der Reitbeteiligung geltend.
  • Ihr Pferd richtet Schäden an der von Ihnen gemieteten Stallung an. Der Eigentümer macht die Reparaturkosten gegenüber Ihnen geltend.
Online Tarifrechner

Pferdehalterhaftpflicht
Online-Rechner

Perfekter Schutz für Ihre Liebsten. Wenn Ihrem Liebsten etwas passiert und es auch noch zusätzlich Schaden gibt, hilft Ihnen unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung weiter.

Ihre Ansprechpartner

Team Firmenkunden

Tel.: 04403 / 60 22 330
E-Mail: firmenkunden@g-v-o.de

Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

Die Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie als Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen. Neben dem Versicherungsnehmer sind auch Personen mitversichert, die den versicherten Hund beaufsichtigen (z.B. Familienangehörige oder Freunde).
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Versicherungsnehmers oder den mitversicherten Personen als Pferdehalter.
In der Pferdehalterhaftpflicht sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 10 Mio. € abdecken. Für den optimalen Schutz bieten wir Ihnen zwei Varianten: 10 Mio. € oder 50 Mio. €
Im allgemeinen Sprachgebrauch steht Reitbeteiligung auch für einen weiteren Reiter. Eine Reitbeteiligung ist formal eine vertragliche Vereinbarung eines weiteren Reiters. In der Regel übernimmt der zusätzliche Reiter einen Teil der Unterhaltskosten sowie verschiedene Arbeiten wie die Pflege oder das Misten.
Ihre Reitbeteiligung ist mitversichert. Für Schäden, die Dritten durch den Vierbeiner entstehen, kommen wir auf.
Auch Schäden, die Ihre Reitbeteiligung erleidet, z.B. Ansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. die Krankenkasse der Reitbeteiligung) oder Schmerzensgeldansprüche, die der Mitreiter gegen Sie als Versicherungsnehmer geltend macht, sind mitversichert.
Grundsätzlich haben wir keine Selbstbeteiligung in unserem Versicherungsschutz. Sie können jedoch eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbaren. Ihr Vorteil - der Beitrag reduziert sich.
Ja, Schmerzensgeld fällt unter die Kategorie der Personenschäden. Fällt eine Fremdreiterin bespielweise vom Pferd und diese macht Schmerzensgeld geltend, ist dies abgedeckt.
Ja, auch die Teilnahme an Turnieren, Schauvorführungen und auch am Reitunterricht, Ausbildungslehrgängen und Prüfungen sind mitversichert.
Sog. Mietsachschäden sind mitversichert. Mietsachschäden bezeichnen alle Schäden, die ein Pferd an gemieteten Sachen, z.B. Stallung oder Paddocks, verursacht.
Versicherungsschutz besteht auch für vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit bis zu 5 Jahren, innerhalb von Europa sogar ohne zeitliche Eingrenzung.
Ja, Schäden an versicherungspflichtigen Pferdetransportanhängern sind bis zu 10.000 € mitversichert.
Ja, Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden und tierischen Ausscheidungen (Weiderisiko).
Ja, auch das Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, ohne Trense und/oder Sattel ist mitversichert.
Zwar besteht keine gesetzliche Verpflichtung eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, ist aber aufgrund der möglichen finanziellen Folgen eines Schadens dringend zu empfehlen.
Es können maximal 5 Pferde in einem Vertrag abgesichert werden.
Sofern das Fohlen bei dem Versicherungsnehmer und beim Muttertier bleibt, ist dieser bis zu einem Alter von 18 Monaten beitragsfrei mitversichert.
Ja, denn mehrere Pferde stellen automatisch ein höheres Risiko dar. Daher reicht die Versicherung eines einzelnen Pferdes von mehreren vorhandenen Pferden nicht aus. In einem Vertrag können bis zu 5 Tiere versichert werden.
Ja, ab dem 2. Pferd erhalten Sie einen Rabatt. Bei Fohlen gilt: Sofern das Fohlen bei dem Versicherungsnehmer und beim Muttertier bleibt, ist dieses bis zu einem Alter von 18 Monaten beitragsfrei mitversichert.
Nicht geeignet ist die Versicherung für diejenigen, die Pferde zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten. Hierfür ist die Absicherung einer Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Es wird keine Leistung fällig, wenn ein Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde, wenn es sich um eine gewerbliche Haltung des Tieres handelt oder wenn Sie selbst oder Angehörige einen Schaden erleiden.