Die Privathaftpflicht für Jedermann – Ursache klein, Schaden groß

Missgeschicke passieren und schon kann es zu einem Schaden kommen! Wir regeln für Sie und Ihre Familie die richtige Absicherung vor finanziellen Folgen:

  • Mitversicherung eines alleinstehenden Elternteils
  • Mietsachschäden bis zur Deckungssumme
  • Mitversicherung von Drohnen bis 5 kg
  • Bei privaten und beruflichen Schlüsselverlust
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
  • Besitzstandsgarantie: keine Verschlechterung ggü. Ihrem Vorversicherer
  • Best-Leistungsgarantie
  • Zukünftige beitragsfreie Leistungsverbesserungen gelten für Sie automatisch als mitversichert
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 €
  • Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen
Schriftzug Best Preis Garantie

Mit unserer neuen
Privathaftpflichtversicherung haben Sie viele Vorteile

Differenzierung!

4 statt 2 Produktlinien. Neu sind VITeco und TOP-VIT PlusN

Tarifvariationen!

→ 6 statt 4 Tarifvariationen: Single ohne Kind, Paare ohne Kind, Single mit Kind, Junge Leute bis 30, Familie und 50Plus

Einfach!

auf unserer Homepage können Sie Verträge abschließen.

Damit Sie auch
im Alltag
abgesichert sind.

Schützen Sie sich und Ihre Familie mit der besten Privathaftpflichtversicherung, die wir je hatten!

Egal ob es ein kaputtes Smartphone vom Freund ist, oder eine Stereoanlage von den Eltern. Mit der privaten Haftpflichtversicherung sind Sie bereits ab 2,48 € geschützt.

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und Ihren Beitrag berechnen.

ab 2,48 €

Fragen, die uns häufig
gestellt
werden.

Ja, die GVO Versicherung deckt Schäden an gemieteten, geliehenen und gemieteten Sachen ab.
Hier finden Sie eine umfangreiche Leistungsübersicht unserer Produkte: Leistungsübersicht
Ja, dabei handelt es sich um einen Gefälligkeitsschaden. Die Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung deckt Gefälligkeitsschäden bis zu einer Höchstersatzleistung von 5.000 € ab. Je Versicherungsfall gilt hier eine Selbstbeteiligung von 250 €.
Ja, in der Privathaftpflichtversicherung der GVO Versicherung ist der Verlust von beruflichen Schlüsseln bis 100.000 € und der Verlust von privaten Schlüsseln bis zur jeweiligen Deckungssumme versichert.
Ja, auch für Ihre nebenberufliche selbständige Tätigkeit können wir in der Privathaftpflichtversicherung absichern.
Der Gesamtumsatz darf im laufenden Geschäftsjahr maximal 12.000 € betragen. Aber auch bei einem Gesamtumsatz über 12.000 € haben wir den passenden Versicherungsschutz für Sie.
Ja, eine Privathaftpflichtversicherung ist für nahezu jeden sinnvoll und zu empfehlen. Diese stellt einen wichtigen Schutz vor finanziellen Schäden dar, die durch ein kleines Missgeschick entstanden sind. Insbesondere Personenschäden können enorme Kosten für Sie verursachen, die möglicherweise in die Millionen gehen. Gesetzlich haftet der Verursacher solcher Schäden mit seinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen.
Mit dem Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung bei der GVO Versicherung sind Sie in solchen Fällen auf der sicheren Seite und vor existenzbedrohenden Kosten geschützt.
Die Privathaftpflicht der GVO Versicherung ist der umfassende Schutz für Sie oder auch Ihre ganze Familie. Egal, ob Sie Single sind oder Familie haben – Sie können bei der GVO Versicherung alle zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen gemeinsam absichern.
Je nach Ihrer Lebenssituation können wir Ihnen folgende Tarifvariationen anbieten:
  • Single ohne Kind
  • Paare ohne Kind
  • Single mit Kind
  • Familie
Die Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Belastungen im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Durch die Privathaftpflichtversicherung sind Sie und Ihre Familie vor finanziellen Folgen durch Schadenersatzansprüche von Dritten geschützt. Wir übernehmen beispielsweise die Kosten für Reparaturen, Ersatzanschaffungen oder Schmerzensgeld.
Ja, in unseren Tarifen Single mit Kind und Familie sind minderjährige Kinder, die in Ihrem Haushalt leben, automatisch mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind ebenfalls ohne zusätzlichen Beitrag versichert, wenn diese:
  • in Ihrem Haushalt leben und noch zur Schule gehen.
  • ihren Grundwehrdienst ableisten oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.
  • sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden.
  • ein Betriebspraktikum oder ein Referendariat durchführen.
  • sich in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr befinden.
Wenn Sie gezähmte Kleintiere besitzen oder Bienen halten (nicht gewerblich), sind diese automatisch über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie einen oder mehrere Hunde, Pferde, Rinder oder wilde Tiere (auch zu landwirtschaftlichen und gewerblichen Zwecken) besitzen oder hüten. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Tierhalterhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben und einen Schaden bei einem Dritten verursachen, müssen Sie gesetzlich gesehen persönlich für die entstandenen Kosten aufkommen. Insbesondere Personenschäden können für Sie enorme Kosten verursachen, die möglicherweise in die Millionen gehen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung bei der GVO Versicherung. Mit dieser ist man in solchen Fällen auf der sicheren Seite und vor existenzbedrohenden Kosten geschützt.
Die Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung sind zwei verschiedene Versicherungen, die unterschiedliche Risiken absichern.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie oder Ihre Familie versehentlich anderen Personen zufügen. Mitversichert gelten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum, also Ihre Hausratgegenstände. Zu Ihrem Hausrat gehören nahezu alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung befinden, also Möbel, TV, Sound-Anlage, Laptop, Haushaltsgeräte, Kleidung, Schmuck, Bücher, Küchenzubehör etc. Dies gilt für Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl entstanden sind. Die Hausratversicherung erstattet im Schadenfall die Kosten für Reparatur oder den Ersatz der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände.