Einwilligungs - und Schweigepflichtentbindungserklärung in der Unfallversicherung

Seit dem 01.01.2013 gilt eine neue gesetzliche Regelung in der Unfallversicherung, die die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten festlegt. Danach waren unsere Antragsformulare für die Unfallversicherung zu überarbeiten und mit der Einwilligungs- und Schweigepflichtenentbindungserklärung zu versehen.

Diese neue gesetzliche Reglung entstand in Zusammenarbeit mit dem GDV und den Datenschutzbehörden, die gemeinsam die von uns nun verwendete Muster zur Einwilligungs- und Schweigepflichtenentbindungserklärung erarbeiteten.

Mit diesen neuen für den Verbraucher freundlichen Regelungen, wurde der von den Verbraucherschützern geführte langjährige Streit für einen verbesserten Datenschutz beigelegt.

Unsere Gesellschaft begrüßt diese Entwicklung und hat die gesetzlichen Änderungen fristgemäß geregelt.